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Neue FAQs zum Verlustersatz

News – 14.06.2021

Wir möchten Sie darüber informieren, dass per 13. Juni 2021 neue FAQs zum Verlustersatz veröffentlicht wurden, die auf der Homepage der COAFG abrufbar sind (www.fixkostenzuschuss.at/faqs).

Klargestellt wurde darin unter anderem, dass eine Beantragung eines Verlustersatzes im Rahmen der ersten Tranche bis 30. Juni 2021 nicht zwingend ist. Es kann somit der gesamte Verlustersatz (100 %) ab 1. Juli 2021 auch in einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden.

Wird der Verlustersatz zur Gänze im Rahmen der zweiten Tranche beantragt, ist dabei gleichzeitig die Endabrechnung vorzunehmen. Der gewählte Betrachtungszeitraum ist somit auch nicht mehr veränderbar.

Zudem wird in den neuen FAQs noch von einer maximalen Förderung iHv EUR 3,0 Mio pro Unternehmen gesprochen. Dieser Punkt wurde nicht aktualisiert, in den aktuellen Richtlinien ist der Höchstbetrag des Verlustersatzes bereits mit EUR 10 Mio angegeben.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Autor:innen

  • Harald Gutmayer
    Steuerberater | Director
  • Christian Oberhumer
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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