2. Linzer Praxistag Umgründungen
Events
Wann
09.04.2026
09.00 - 16.00 Uhr
Wo
LeitnerLeitner, ConventGarden
Kapuzinerstraße 38
4020 Linz
Gerne möchten wir Sie zu unserer Veranstaltung in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz einladen.
Der 2. Linzer Praxistag Umgründungen widmet sich aktuellen Umgründungsfragen und der Grunderwerbsteuer NEU. Im Fokus steht die kompakte und lösungsorientierte Aufbereitung für die Beratungspraxis.
PROGRAMM
| 09.00 – 09.15 Uhr | Eröffnung und Begrüßung Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber, Dr. Gebhard Furherr |
| 09.15 – 10.45 Uhr | Block I: Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis im Steuerrecht Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber, Dr. Gebhard Furherr, Mag. Johannes Reiter, Mag. Stefanie Wukovits |
| 10.45 – 11.00 Uhr | Pause |
| 11.00 – 12.30 Uhr | Block II: GrESt NEU und Umgründungen Mag. Johannes Reiter, Mag. Stefanie Wukovits |
| 12.30 – 13.30 Uhr | Mittagspause | Lunch im Küchenwerk |
| 13.30 – 16.00 Uhr | Block III: Aktuelles aus Gesetzgebung | Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht; Praxisfälle und Fallstricke Gesellschaftsrecht | Steuerrecht Dr. Klaus Jennewein, Dr. Gebhard Furherr |
| Ab 16.00 Uhr | Ausklang mit Networking |
TAGUNGSLEITER
- Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber, Johannes Kepler Universität Linz
- Dr. Gebhard Furherr, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner bei LeitnerLeitner
- Mag. Johannes Reiter, Steuerberater, Partner bei LeitnerLeitner
REFERENT:INNEN
- Dr. Klaus Jennewein, Vizepräsident des Landesgerichts Innsbruck
- Mag. Stefanie Wukovits, Stellvertretende Leiterin der Abteilung für Immobilien- und Kraftfahrzeugbesteuerung, Gebühren und Bewertung beim BMF
TEILNAHMEGEBÜHR & ANMELDUNG
- EUR 300,00 (netto)
- EUR 200,00 (netto) für Berufsanwärter:innen, Konzipient:innen
- Kostenlos für Studierende sowie Mitarbeiter:innen von Universitäten und Fachhochschulen
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist verbindlich. Bitte beachten Sie unsere Stornobedingungen:
Stornierungen sind bis 31. März 2026 kostenlos möglich. Danach bzw bei Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig. Die Nennung eines:einer Ersatzteilnehmers:in ist ohne Zusatzkosten möglich.
Fortbildungs-Veranstaltung
Die Veranstaltung entspricht den Anforderungen des § 3 WT-ARL und kann zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung geltend gemacht werden.
Um Anmeldung bis 31. März 2026 wird gebeten.
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