News > 2. Linzer Praxistag Umgründungen

2. Linzer Praxistag Umgründungen

Events

Wann

09.04.2026
09.00 - 16.00 Uhr

Wo

LeitnerLeitner, ConventGarden
Kapuzinerstraße 38
4020 Linz

Gerne möchten wir Sie zu unserer Veranstaltung in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz einladen.

Der 2. Linzer Praxistag Umgründungen widmet sich aktuellen Umgründungsfragen und der Grunderwerbsteuer NEU. Im Fokus steht die kompakte und lösungsorientierte Aufbereitung für die Beratungspraxis.

PROGRAMM

09.00 – 09.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung
Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber, Dr. Gebhard Furherr
09.15 – 10.45 Uhr Block I: Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis im Steuerrecht
Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber, Dr. Gebhard Furherr, Mag. Johannes Reiter, Mag. Stefanie Wukovits
10.45 – 11.00 Uhr Pause
11.00 – 12.30 Uhr Block II: GrESt NEU und Umgründungen
Mag. Johannes Reiter, Mag. Stefanie Wukovits
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause | Lunch im Küchenwerk
13.30 – 16.00 Uhr Block III: Aktuelles aus Gesetzgebung | Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht; Praxisfälle und Fallstricke Gesellschaftsrecht | Steuerrecht
Dr. Klaus Jennewein, Dr. Gebhard Furherr
Ab 16.00 Uhr Ausklang mit Networking

TAGUNGSLEITER

  • Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber, Johannes Kepler Universität Linz
  • Dr. Gebhard Furherr, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner bei LeitnerLeitner
  • Mag. Johannes Reiter, Steuerberater, Partner bei LeitnerLeitner

REFERENT:INNEN

  • Dr. Klaus Jennewein, Vizepräsident des Landesgerichts Innsbruck
  • Mag. Stefanie Wukovits, Stellvertretende Leiterin der Abteilung für Immobilien- und Kraftfahrzeugbesteuerung, Gebühren und Bewertung beim BMF

TEILNAHMEGEBÜHR & ANMELDUNG

  • EUR 300,00 (netto)
  • EUR 200,00 (netto) für Berufsanwärter:innen, Konzipient:innen
  • Kostenlos für Studierende sowie Mitarbeiter:innen von Universitäten und Fachhochschulen

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist verbindlich. Bitte beachten Sie unsere Stornobedingungen:
Stornierungen sind bis 31. März 2026 kostenlos möglich. Danach bzw bei Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig. Die Nennung eines:einer Ersatzteilnehmers:in ist ohne Zusatzkosten möglich.

Fortbildungs-Veranstaltung
Die Veranstaltung entspricht den Anforderungen des § 3 WT-ARL und kann zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung geltend gemacht werden.

Um Anmeldung bis 31. März 2026 wird gebeten.
Hier gehts zur Anmeldung