Ärzte Aktuell – September 2025
Newsletter – 29.09.2025

Nachfolgend finden Sie das mailingLeitner – Ärzte Aktuell für das 4. Quartal 2025 mit folgenden Themenschwerpunkten:
- Maßnahmenpaket der Regierung für Wachstum und Inflationsbekämpfung
- Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2026
- Anspruchszinsen für Nachforderungen der Veranlagung 2024
- Information zum FinanzOnline-Login
Maßnahmenpaket für Wachstum und Inflationsbekämpfung
Zur Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen beabsichtigt die Regierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg zu bringen, welches unter anderem die Verdoppelung des Investitionsfreibetrages vorsieht. Um die Konjunktur zu beleben, soll der Investitionsfreibetrag für Investitionen in bestimmtes Sachanlagevermögen (Ordinationseinrichtung, medizinische Geräte, EDV etc), die im November und Dezember 2025 sowie im gesamten Jahr 2026 getätigt werden von 10 % auf 20 % erhöht werden. Für „Ökoinvestments“ (zB emissionsfreie Fahrzeuge, E-Ladestationen, Fahrräder etc) soll der Freibetrag von 15 % auf 22 % steigen. Voraussetzung für den Investitionsfreibetrag ist eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Die Abschreibung wird nicht berührt und steht zusätzlich zu. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen – sofern möglich – mit größeren Investitionen bis zum tatsächlichen Inkrafttreten der neuen Regelung zuzuwarten. Gerne beraten wir Sie über die steueroptimale Investitionsentscheidung sowie die Wechselwirkung zwischen Investitions- und Gewinnfreibetrag.
Ministerratsvortrag vom 3.9.2025 (20/13 MRV)
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2026
Die voraussichtlichen Werte der Sozialversicherung für das kommende Jahr liegen bereits vor.
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt mit EUR 551,10 konstant und wird bis einschließlich 2027 eingefroren.
Die Werte der Höchstbeitragsgrundlage wurden wie folgt bekanntgegeben:
| bis 31. Dezember 2025 | ab 1. Jänner 2026 | |
| Für laufende Bezüge, täglich | EUR 215,00 | EUR 231,00 |
| Für laufende Bezüge, monatlich | EUR 6.450,00 | EUR 6.930,00 |
| Für Sonderzahlungen, jährlich | EUR 12.900,00 | EUR 13.860,00 |
| Selbständige / freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen monatlich | EUR 7.525,00 | EUR 8.085,00 |
Anspruchszinsen für Nachforderungen der Veranlagung 2024
Mit 1. Oktober 2025 beginnen die Anspruchszinsen für Einkommensteuernachzahlungen 2024 zu laufen. Der Anspruchszinssatz liegt aktuell bei 3,53 % (2 % über dem Basiszinssatz).
Anspruchszinsen werden für Differenzbeträge zwischen den Einkommensteuervorauszahlungen und der tatsächlich (veranlagten) Steuerschuld geschuldet. Um Anspruchszinsen zu vermeiden, kann eine Anzahlung geleistet werden, wenn eine Steuernachzahlung zu erwarten ist.
Wenn die Anspruchszinsen den Betrag von EUR 50,00 nicht erreichen, unterbleibt die Festsetzung.
Bitte beachten Sie, dass angefallene Anspruchszinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Im Gegensatz dazu sind Gutschriftzinsen für Steuererstattungen (wenn zuviel vorausbezahlt wurde) keine steuerpflichtigen Einnahmen.
Finanzonline- Verpflichtende 2 Faktor-Authentifizierung ab 1. Oktober 2025
Ab dem 1. Oktober 2025 ist der Login zu FinanzOnline verpflichtend mittels 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) durchzuführen. Die Testphase hierzu läuft seit 5. Februar 2025. Seit Beginn dieser Testphase wird ein Pop-Up-Fenster angezeigt, mit dem man die 2FA einrichten kann. Das Fenster kann noch bis 1. Oktober 2025 übersprungen werden. Ab dem 1. Oktober 2025 ist dies nicht mehr möglich.
Von den Änderungen sind all jene betroffen, die nicht die ID Austria zum Login in FON nutzen. All jene, die sich mit Benutzername und Passwort anmelden, müssen ab dem 1. Oktober 2025 einen zweiten Faktor für den Login nutzen. Der zweite Faktor wird in einer Authenticator-App (zB Microsoft Authenticator, Google Authenticator, Apple Passwörter) angezeigt. Authenticator-Apps sind auch für den Computer erhältlich. Es muss also nicht zwangsweise ein Handy benutzt werden.
Ihr Steuerberater kann auch weiterhin ohne diesen Code für Sie tätig werden, da Steuerberater über einen eigenen Zugang verfügen.
Information der KSW
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