News > Aktuelle Entwicklungen bei US-Zöllen: Wie geht es weiter?

Aktuelle Entwicklungen bei US-Zöllen: Wie geht es weiter?

News – 23.02.2026

Der US-Supreme Court hat in einem aktuellen Urteil die Rechtswidrigkeit bestimmter US-Zölle festgestellt. Wir haben die wesentlichen Eckpunkte dieses Urteils und die Auswirkungen für die Praxis für Sie zusammengefasst:

Urteil des US Supreme Court

Am 20. Februar 2025 hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in einem Urteil (Rechtssache „Learning Resources gegen Trump“) zu entscheiden, ob die vom US-Präsidenten gemäß dem International Emergency Economic Powers Act („IEEPA“) verhängten Zölle rechtmäßig sind. Das US-Höchstgericht kam zum Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist und dieses Gesetz dem Präsidenten keine Befugnis zur Festsetzung derartiger Zölle verleiht.

Aufhebung der IEEPA-Zölle und Einführung von neuen Zöllen

Umgehend im Anschluss an das Urteil des Supreme Court wurden bereits mehrere Executive Orders (EO) erlassen, welche insbesondere folgende zentrale Punkte regeln:

  • Die IEEPA-Zölle sollen so rasch wie möglich beendet werden.
  • Auf Basis von Abschnitt 122 des Trade Act von 1974 wird ein globaler Zollsatz von 10 % (bzw je nach weiterer Rechtsentwicklung möglicherweise 15 %) für alle Einfuhren aus allen Ländern eingeführt (mit bestimmten Ausnahmen, ua für Waren welche bereits bisher von IEEPA-Zöllen ausgenommen waren).  Diese Zölle ersetzen die IEEPA-Zölle und gelten grundsätzlich ab 24. Februar für einen Zeitraum von 150 Tagen bis 24. Juli 2026.

Was bedeutet das Urteil für die Praxis?

Inhaltlich ist zu diesem Urteil zunächst anzumerken, dass der Gerichtshof nur die Rechtsmäßigkeit der sogenannten „IEEPA“ Zölle zu beurteilen hatte (dies betrifft insbesondere die in den vergangenen Monaten als sog „reciprocal tariffs“ eingeführten Zölle). Auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage eingeführte Zölle (wie zB für Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukte) sind hingegen von der Entscheidung nicht betroffen und gelten weiterhin.

Bezüglich der IEEPA-Zölle ist zu beachten, dass vom Höchstgericht nicht zu entscheiden war, ob bzw unter welchen Voraussetzungen von der US-Regierung in der Vergangenheit gezahlte Zölle wieder rückerstattet werden müssen. Hinsichtlich der Frage eines möglichen Rückerstattungsanspruchs für gezahlte IEEPA-Zölle bleibt die künftige Rechtsentwicklung in den USA somit abzuwarten. Auch wenn derzeit die Möglichkeit einer Rückerstattung noch nicht eindeutig geklärt ist, erscheint es empfehlenswert, dass betroffene EU-Exporteure bereits jetzt genau dokumentieren, in welcher Höhe bisher IEEPA-Zölle entrichtet wurden (ua für welche Einfuhren bzw Produkte, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt). Dadurch kann sichergestellt werden, dass mögliche Rückerstattungsansprüche zeitnah geltend gemacht werden können. Zudem ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit die vorsorgliche Erhebung von Beschwerden gegen die Vorschreibung derartiger IEEPA-Zölle durch die US-Zollbehörden sinnvoll ist.

Das Außenhandelsrechtsteam von LeitnerLeitner wird Sie über die weitere Rechtsentwicklung informieren und unterstützt Sie gerne bei Anfragen zur weiteren Vorgehensweise.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr Beratung rund um Zoll, Außenhandel und Verbrauchsteuern

Autor:innen