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Ausweitung des Reverse Charge Verfahrens in Slowenien

News – 02.03.2022

Erleichterung für ausländische (zB österreichische) Unternehmen

Am 7. Jänner 2022 wurde in Slowenien im Amtsblatt Nr. 3/2022 eine Novelle zum UStG veröffentlicht. Eine dieser Neuerungen betrifft das Reverse-Charge Verfahren, welches mit 22. Jänner 2022 in Kraft getreten ist.

Neu ist, dass es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungs­empfänger kommt, wenn eine in Slowenien steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung von einem ausländischen Unternehmer (dh ein Unternehmer, der in Slowenien weder ansässig noch umsatzsteuerlich registriert ist) erbracht wird, sofern dieser in Slowenien umsatzsteuerlich registriert ist.

Im Ergebnis kann das dazu führen, dass sich ausländische Unternehmer für ihre in Slowenien ausgeführten Umsätzen unter Umständen künftig nicht mehr zur Umsatzsteuer registrieren müssen oder die Deregistrierung beantragen können: Dies kann zu einer erheblichen Einsparung von Compliance Kosten führen.

Zu folgenden Fragen wird derzeit noch mit Spannung auf die Praxis der slowenischen Finanzverwaltung gewartet:

  • Ist die Anwendung des neuen Reverse-Charge-Verfahrens in Slowenien verpflichtend oder kann in Einzelfällen darauf verzichtet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Deregistrierung möglich?
  • Wie verhält sich diese Bestimmung im Verhältnis zu anderen Umsätzen, die eine Registrierung erfordern (zB innergemeinschaftliche Erwerbe, innergemeinschaftliche Lieferungen)?

Gerne stehen wir gemeinsam mit unseren slowenischen Kollegen für Rückfragen und zur Analyse der konkreten Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zur Verfügung.

Autor:innen

Hannes Gurtner
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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