Begleitende Kontrolle: die Alternative zur klassischen Betriebsprüfung
News – 15.07.2024
Was ist die Begleitende Kontrolle?
Die Begleitende Kontrolle ist ein innovatives System, das seit 2019 Unternehmen die Möglichkeit bietet, vom klassischen System der Betriebsprüfung zu wechseln. Im Rahmen der Begleitenden Kontrolle werden steuerrelevante Sachverhalte zeitnah und kontinuierlich mit der Abgabenbehörde besprochen, statt Jahre später im Zuge einer Betriebsprüfung aufgearbeitet zu werden
Vorteile der Begleitenden Kontrolle
- Zeitnahe Klärung steuerlicher Sachverhalte
Unternehmen können steuerliche Sachverhalte bereits im laufenden Jahr mit der Abgabenbehörde besprechen und klären.
Dies vermeidet langwierige Diskussionen und Nachforderungen bei späteren Betriebsprüfungen.
>> mehr erfahren zu Abgabenbehörde / Abgabenverfahren
- Rechts- und Planungssicherheit
Durch die kontinuierliche Abstimmung mit der Finanzverwaltung erhalten Unternehmen eine höhere Rechts- und Planungssicherheit. Dies erleichtert die strategische Unternehmensführung und reduziert unerwartete steuerliche Belastungen.
- Optimierung der Steuerlichen Selbstkontrolle
Die Begleitende Kontrolle ermöglicht eine kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der steuerlichen Selbstkontrolle. Dies führt zu einem proaktiven Risikomanagement und minimiert potenzielle steuerliche Risiken.
> > mehr erfahren zu Steuerkontrollsysteme
- Regelmäßiger Austausch mit der Finanzverwaltung
Gesetzlich ist vorgesehen, dass Unternehmen viermal jährlich mit der Finanzverwaltung zusammenkommen. Dies fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein besseres Verständnis der steuerlichen Anforderungen.
- Anspruch auf Rechtsberatung
Unternehmen haben im Rahmen der Begleitenden Kontrolle einen Anspruch auf Rechtsauskünfte seitens der Finanzverwaltung. Dies trägt zur Klärung komplexer steuerlicher Fragestellungen bei.
Vorteile für Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet die Begleitende Kontrolle eine erhebliche Steigerung der Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Durch die regelmäßige Abstimmung mit der Finanzverwaltung können steuerliche Risiken frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Dies führt zu einer optimierten steuerlichen Selbstkontrolle und verbessert das Risikomanagement.
Steuerkontrollsystem als eine der Voraussetzung
Um an der Begleitenden Kontrolle teilnehmen zu können, ist ua die Einführung eines Steuerkontrollsystems erforderlich. Viele Unternehmen evaluieren derzeit diese Option oder implementieren Steuerkontrollsysteme unabhängig davon, um ihre steuerlichen Prozesse zu verbessern.
>> mehr erfahren zu Steuerkontrollsysteme
Veranstaltung: Begleitende Kontrolle – Die Alternative zur klassischen Betriebsprüfung
Im Rahmen der Veranstaltung „Begleitende Kontrolle – Die Alternative zur klassischen Betriebsprüfung“ in Kooperation mit der Wirtschaftskammer und LeitnerLaw Rechtsanwälte, wurden im Element Dornbirn zukunftsweisende Chancen für Großbetriebe aufgezeigt. Die Rubrik Blickpunkt Industrie des Senders Ländle TV berichtete ausführlich über diese Veranstaltung.
Ein Zusammenschnitt der Veranstaltung kann nachfolgend angesehen werden.
Fazit
Die Begleitende Kontrolle stellt eine moderne und vorteilhafte Alternative zur klassischen Betriebsprüfung dar. Unternehmen profitieren von einer zeitnahen Klärung steuerlicher Sachverhalte, einer höheren Rechts- und Planungssicherheit sowie einer optimierten steuerlichen Selbstkontrolle. Durch die regelmäßigen Treffen mit der Finanzverwaltung wird zudem eine effektive und transparente Zusammenarbeit gefördert. Unternehmen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ein Steuerkontrollsystem einführen, können diese Vorteile optimal nutzen und ihre steuerlichen Prozesse effizient gestalten.
Wir bieten Beratung für Konzerne und Unternehmen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Autor:innen
-
Norbert SchrottmeyerWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
-
Michael ZeppelzauerCertified Information Systems Auditor | Certified Internal Auditor | DirectorDetails zur Person