Update: BMF – Erneute Zinserhöhung im Abgabenverfahren
News – 23.12.2022
Das BMF hat mit Erlass vom 8.2.2023 die Zinsen im Abgabenverfahren erneut erhöht.
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Für Zeiträume ab 8.2.2023 gelten folgende Zinssätze:
- Stundungszinsen (§ 212 Abs 2 BAO): 4,38 % (bis 30.6.2024)
- Anspruchszinsen (§ 205 Abs 2 BAO): 4,38 %
- Aussetzungszinsen (§ 212a Abs 9 BAO): 4,38 %
- Beschwerdezinsen (§ 205a Abs 4 BAO): 4,38 %
- Umsatzsteuerzinsen (§ 205c Abs 5 BAO): 4,38 %
Gerne stehen Ihnen unsere Experten bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei Zinsberechnungen.
Autor:innen
-
Rainer BrandlSteuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
-
Johannes PrillingerSteuerberater | PartnerDetails zur Person
-
Johannes ReiterSteuerberater | DirectorDetails zur Person