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BMF veröffentlicht aktualisierten Erlass zum wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG), Regelungen zum Compliance-package seit 10.11.2020 in Kraft

News – 18.11.2020

Mit 4.11.2020 wurde die überarbeitete Fassung des BMF-Erlasses zum WiEReG (Stand 23.10.2020, BMF-AV Nr. 171/2020) veröffentlicht. Der Anpassungsbedarf des Erlasses hat sich aufgrund gesetzlicher Änderungen gemäß den Vorgaben der 5. Geldwäscherichtlinie (öffentliche Einsicht in das Register, Verpflichtung zur Setzung von Vermerken durch Sorgfaltsverpflichtete etc) sowie aufgrund der Einführung des Compliance Packages ergeben.

Seit 10.11.2020 besteht die Möglichkeit, ein Compliance Package in das Register hochzuladen. Der Rechtsträger hat dazu einen berufsmäßigen Parteienvertreter (zB Steuerberater) zu beauftragen. Einer der Vorteile liegt darin, dass dann verschiedene Sorgfaltsverpflichtete (Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Steuerberater) auf diese Unterlagen zurückgreifen können und damit eine gesonderte Übermittlung von Dokumenten im Rahmen der Geldwäsche-Compliance entfallen kann. Im Zusammenhang mit besonders sensiblen Dokumenten, worunter auch etwa Stiftungszusatzurkunden fallen, kann anstatt diesen ein entsprechender Aktenvermerk eines berufsmäßigen Parteienvertreters im Register hochgeladen werden.

Ferner wurde auch die Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern einer umfassenden Aufarbeitung im Erlass unterzogen. Konkret wurden in diesem Zusammenhang etwa Kriterien definiert, in welchen Fällen jedenfalls von der Erfüllung der entsprechenden Pflichten auszugehen ist. Zudem haben auch Anfragen, welche bisher von unterschiedlicher Seite an die Registerbehörde herangetragen wurden, Eingang in den neuen Erlass gefunden. Klargestellt wurde in diesem Zusammenhang zB, dass eine subsidiäre Meldung der obersten Führungsorgane mit automatischer Datenübernahme auch dann zulässig ist, wenn im Firmenbuch meldepflichtige Daten (wie zB die vollständige Wohnsitzanschrift, die Staatsangehörigkeit oder der Geburtsort) nicht eingetragen sind.

Gerne beraten Sie unsere Experten zu allen WiEReG-Themen, insbesondere zur Möglichkeit und den Voraussetzungen des Compliance Packages.

Autor:innen

Rainer Brandl
Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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