BMF: Wiederholte Zinserhöhung im Abgabenverfahren
News – 22.03.2023
Das BMF hat mit Erlass vom 16.3.2023 die Zinsen im Abgabenverfahren erneut erhöht.
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Für Zeiträume ab 22.3.2023 gelten folgende Zinssätze:
- Stundungszinsen (§ 212 Abs 2 BAO): 4,88 % (bis 30.6.2024)
- Anspruchszinsen (§ 205 Abs 2 BAO): 4,88 %
- Aussetzungszinsen (§ 212a Abs 9 BAO): 4,88 %
- Beschwerdezinsen (§ 205a Abs 4 BAO): 4,88 %
- Umsatzsteuerzinsen (§ 205c Abs 5 BAO): 4,88 %
Gerne stehen Ihnen unsere Experten bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei Zinsberechnungen.