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BMF: Wiederholte Zinserhöhung im Abgabenverfahren

News – 22.03.2023

Das BMF hat mit Erlass vom 16.3.2023 die Zinsen im Abgabenverfahren erneut erhöht.

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.

Für Zeiträume ab 22.3.2023 gelten folgende Zinssätze:

  • Stundungszinsen (§ 212 Abs 2 BAO): 4,88 % (bis 30.6.2024)
  • Anspruchszinsen (§ 205 Abs 2 BAO): 4,88 %
  • Aussetzungszinsen (§ 212a Abs 9 BAO): 4,88 %
  • Beschwerdezinsen (§ 205a Abs 4 BAO): 4,88 %
  • Umsatzsteuerzinsen (§ 205c Abs 5 BAO): 4,88 %

Gerne stehen Ihnen unsere Experten bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei Zinsberechnungen.

Autor:innen

Rainer Brandl
Steuerberater | Partner | Gesellschafter
Johannes Prillinger
Steuerberater | Partner
Johannes Reiter
Steuerberater | Director

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