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Corona-Krisenpaket für Unternehmen

News – 14.03.2020

Absolut aktuell informieren wir Sie über die ersten Rahmenbedingungen hinsichtlich eines Hilfspakets für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise, welches mit den Sozialpartnern ausverhandelt und soeben in einer Pressekonferenz vorgestellt wurde. Um die unmittelbar dringlichen Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Coronavirus auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, werden der Nationalrat sowie der Bundesrat am Samstag und Sonntag zu Sitzungen zusammentreten und sollen entsprechende Gesetzesänderungen beschlossen werden.

Folgende Informationen sind bisher bekannt:

Seitens der Republik wird in einem ersten Schritt ein 4-Milliarden-Euro-Paket zur Krisenbewältigung bereitgestellt, welches aus dem sogenannten „Corona-Krisen-Fonds“ geschöpft wird. Ziel dieses Pakets sind drei wesentliche Maßnahmen: Liquiditätssicherung der Unternehmen, Sicherung der Arbeitsplätze und besondere Hilfe in Härtefällen.

Umgesetzt werden sollen diese Ziele durch folgende Maßnahmen:

1 Liquidität

  • Sicherung der Liquidität durch Kreditgarantie (erleichterter Zugang für KMUs, Überbrückungskredite)
  • Steuerstundungen (Ausfall von Mahnzinsen)
  • Ausweitung der Garantien auf mittelständige und größere Unternehmen, ebenso wie KMUs

2 Beschäftigung

  • Sicherung der Arbeitsplätze durch ein neues „Corona-Kurzarbeitsmodell“, dotiert mit EUR 400 Mio, besondere Form der Kurzarbeit, die binnen kurzer Zeit (48 Stunden statt bisher 6 Wochen) beantragt werden kann, Zeitverkürzung bis auf 100 % bei Fortbeschäftigung im Unternehmen, ab Montag sollen voraussichtlich erste Anträge gestellt werden können
  • Möglichkeit der Kinderbetreuung durch Sonderurlaub (Übernahme von 1/3 der Personalkosten durch die Republik)
  • Abbau von Zeitguthaben und Alturlaub soll forciert werden, um Aufrechterhaltung der Beschäftigung zu garantieren

3 Härtefälle

  • Härtefonds für EPUS und Familienunternehmen
  • Besondere Unterstützung bei Härtefällen für Tourismus-, Gastronomie-, sowie Kultur- und Veranstaltungsbetriebe

Als gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen sollen Sondergesetze beschlossen werden. Die soeben präsentierten Unterstützungsmaßnahmen sollen innerhalb von wenigen Tagen zur Verfügung gestellt werden und auch nicht die letzten Maßnahmen darstellen, sondern nur ein erstes Paket. Nach Ansicht der Bundesregierung wird es darüber hinaus jedenfalls noch weitere Maßnahmen benötigen.

Wir informieren Sie, sobald nähere Informationen zur tatsächlichen gesetzlichen Umsetzung und zur Beantragung der Maßnahmen für die Unternehmen vorliegen.

Autor:innen

  • Christina Traxler
  • Johannes Edthaler

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