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CSRD und CSDDD – Verschiebung gemäß Omnibus-Paket beschlossen

Newsletter – 04.04.2025

Zwischenzeitlich gibt es eine neue Entwicklung zu diesem Thema, nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Das Europäische Parlament hat am 03. April 2025 mit deutlicher Mehrheit für den „Stop The Clock“-Vorschlag im Rahmen des Omnibus-Pakets gestimmt.

Was bedeutet das konkret?

  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):
    Unternehmen, die 2025 berichten sollten (zweite Welle), erhalten eine zweijährige Verschiebung. Der erste Bericht muss nun in 2028 für das Geschäftsjahr 2027 veröffentlicht werden.
  •  Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD):
    Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten wird um ein Jahr für die Unternehmen der ersten Welle auf 2028 verschoben.

Weiters ist zu beachten, dass die übrigen Änderungen des Omnibus-Pakets (insbesondere Änderungen der Schwellenwerte) noch nicht beschlossen sind. Der „Stop-the-clock“-Beschluss wurde als vorrangig angesehen, um mehr Zeit für die Einigung auf mögliche weitere Änderungen zu haben.

Auswirkungen auf die Unternehmen

Trotz der Entscheidung zur zeitlichen Verschiebung der Erstanwendung für die Unternehmen der zweiten Welle, bleibt für diese weiterhin eine große Unsicherheit hinsichtlich der relevanten Schwellenwerte, sowie der finalen inhaltlichen Rahmenbedingungen.

Für jene Unternehmen, welche voraussichtlich in den Anwendungsbereich der CSRD fallen werden, empfiehlt es sich die gewonnene Zeit zu nutzen (zB Auf-/Ausbau der strukturellen Grundlagen und Prozesse etc) und die laufenden Entwicklungen, einschließlich der geplanten Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), weiter zu beobachten.

Überarbeitung des ESRS Standards

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission die EFRAG offiziell beauftragt, das ESRS-Set 1 bis Ende Oktober 2025 zu überarbeiten. Ziel ist es, die Berichtspflichten zu vereinfachen und zu reduzieren, ohne die Aussagekraft der Nachhaltigkeitsberichte zu gefährden.

Zentrale Aspekte der Überarbeitung

Reduzierung der Berichtspflichten

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte soll deutlich reduziert werden. Erreicht werden soll dies durch die Streichung von Datenpunkten, die für die Zielsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung weniger wichtig sind, die Priorisierung von quantitativen vor qualitativen Informationen und die Prüfung, ob derzeit verpflichtende Datenpunkte in freiwillige Datenpunkte umgewandelt werden können.

Mehr Klarheit

Schwer verständliche Vorgaben in den ESRS sollen klarer formuliert werden. Beispielsweise Vorgaben zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, da diese die Grundlage für die Berichterstattung wesentlicher Informationen darstellt. Außerdem wird betont, dass dabei auch die Kohärenz mit anderen EU-Normen zu berücksichtigen ist.

Globale Interoperabilität

Ein besonderes Augenmerk liegt außerdem darauf, die Interoperabilität an globale Berichtsstandards zu erhalten und weiter auszubauen.

 

Vorschlag zum Omnibus-Package durch Europäische Kommission

Der Omnibus-Vorschlag vom 26. Februar 2025 sieht eine Vereinfachung der Berichtspflichten für Unternehmen vor und soll von EFRAG als Orientierung für die Überarbeitung der Standards dienen. Darüber hinaus sollten sich die Unternehmen aktiv einbringen, um praxisnahe Lösungen zu fördern, insbesondere die Erfahrungen der Erstanwender von ESRS sind essenziell.

Die Kommission betont in ihrem Schreiben auch die hohe Dringlichkeit: Die Fertigstellung habe oberste Priorität, weshalb Abweichungen vom üblichen Due Process in Betracht gezogen werden könnten. Die neuen Standards sollen spätestens ab 2027, optional bereits ab 2026, verfügbar sein.

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Autor:innen

  • Andrea Wartner-Weixlbaumer
    Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin | Partnerin
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  • Heribert Bach
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
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