CSRD und ESRS: Aktuelle Beschlüsse und nächste Schritte
Newsletter – 30.04.2025

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um die CSRD und die ESRS finden Sie in der Folge ein Update zu den jüngsten Neuerungen. In den vergangenen Tagen wurden einige entscheidende Fortschritte und Richtungsänderungen bekannt, die für die weitere Planung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Bedeutung sind.
„Stop the Clock“ ist offiziell beschlossen
Die sogenannte „Stop the Clock Directive“, mit der insbesondere die Erstanwendung der CSRD für Unternehmen der zweiten Welle (iW große Kapitalgesellschaften) um zwei Jahre verschoben wird, ist nun offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am
17. April 2025 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind nun gefordert, die Richtlinie bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht zu überführen.
Vor dem Hintergrund der bislang ausstehenden nationalen Umsetzung der CSRD in Österreich ist davon auszugehen, dass die im Zuge der Anpassungen vorgesehenen Fristverschiebungen unmittelbar im Rahmen der erstmaligen Umsetzung berücksichtigt werden.
Stellungnahme des Rates zur „Content Directive“ erwartet
Der EU-Rat ist nun aufgefordert, zum sogenannten „Content Directive Proposal“ Stellung zu beziehen – also zu den vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen bzw der Anpassung der Schwellenwerte für die CSRD sowie verwandte Regelwerke. Ein erstes internes Dokument des Rates ist kürzlich publik geworden und gibt einen Einblick in die künftige Richtung.
Demnach wird der Vorschlag der EU-Kommission in weiten Teilen mitgetragen, wobei zusätzliche Vereinfachungen angeregt werden, ua Reduzierung des Anwendungsbereichs der CSRD, Vereinfachung der Berichtsanforderungen und Harmonisierung von CSRD und CSDDD. Auch wenn es sich hierbei noch nicht um die finale Position handelt, ist davon auszugehen, dass das Endergebnis nicht wesentlich davon abweichen wird.Arbeitsplan zur Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 beschlossen
Arbeitsplan zur Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 beschlossen
Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 Mitte April nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25. April 2025.
Der Arbeitsplan gliedert sich in zwei Phasen und fünf Etappen:
- Phase 1: inhaltliche Ausrichtung, Einholung von Stakeholder-Input (ua Interviews, Workshops, öffentliche Feedbackaufrufe) und Ausarbeitung der Konsultationsentwürfe
- Phase 2: Veröffentlichung der Konsultationsentwürfe, Stakeholder-Konsultationen und Finalisierung der technischen Empfehlungen
Konkret sieht der Plan die Erarbeitung von Konsultationsentwürfen bis Ende Juli 2025 vor. Daran anschließend ist eine öffentliche Konsultation mit einer Frist von 45 Tagen geplant (Ende Juli bis Anfang September 2025), begleitet von Outreach-Veranstaltungen. Die Übergabe der finalen fachlichen Empfehlungen („Technical Advice“) an die EU-Kommission soll bis Ende Oktober 2025 erfolgen.
Obwohl nun ein strukturierter Arbeitsplan vorliegt, bleibt abzuwarten, ob der enge Zeitrahmen für Konsultation und Erarbeitung der finalen Empfehlungen eingehalten werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unseren vorigen Newsbeiträgen zu diesem Thema:
Autor:innen
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Heribert BachWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
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Andrea Wartner-WeixlbaumerWirtschaftsprüferin | Steuerberaterin | PartnerinDetails zur Person