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Entfall des Null-Steuersatzes für Photovoltaikanlagen

News – 11.03.2025

Photovoltaik Anlage Sonnenaufgang ESG nachhaltige Energie

Der Null-Steuersatz für die Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen von Photovoltaikanlagen wird – anders als ursprünglich vorgesehen – bereits mit 1. April 2025 abgeschafft (BGBl I Nr 7/2025 vom 18. März 2025). Erfolgte der Vertragsabschluss für diese Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen vor dem 7. März 2025, verlängert sich der Zeitraum bis vor dem 1. Jänner 2026.

Folglich ist für die Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen von Photovoltaikanlagen der Null-Steuersatz dann nur noch anwendbar,

  • wenn diese entweder vor dem 1. April 2025 tatsächlich ausgeführt werden, oder
  • sofern diese nach dem 1. April 2025 ausgeführt werden, der Vertrag über die Lieferung mit dem Kunden (nachweislich) vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde.

Wir empfehlen systemtechnische Anpassungen so schnell wie möglich zu starten.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für den Null-Steuersatz können Sie hier nachlesen.

 

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