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Entfall des Null-Steuersatzes für Photovoltaikanlagen

News – 11.03.2025

Nach Maßgabe eines aktuellen Gesetzesvorschlags, welcher bereits im Nationalrat beschlossen wurde, soll der Null-Steuersatz für die Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen von Photovoltaikanlagen – anders als ursprünglich vorgesehen – bereits mit 1. April 2025 abgeschafft werden. Erfolgte der Vertragsabschluss für diese Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen vor dem. 7. März 2025, verlängert sich der Zeitraum bis vor dem 1. Jänner 2026.

Folglich ist für die Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen von Photovoltaikanlagen der Null-Steuersatz dann nur noch anwendbar,

  • wenn diese entweder vor dem 1. April 2025 tatsächlich ausgeführt werden, oder
  • sofern diese nach dem 1. April 2025 ausgeführt werden, der Vertrag über die Lieferung mit dem Kunden (nachweislich) vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde.

Es ist mit ziemlicher Sicherheit damit zu rechnen, dass die Änderung am 13. März auch den Bundesrat passiert und somit in dieser Form in Kraft treten wird. Wir empfehlen systemtechnische Anpassungen so schnell wie möglich zu starten.

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