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Förderungen und Finanzierungen iZm dem Corona-Krisenpaket für Unternehmen

News – 18.03.2020

Kompakte Infos im Bereich Förderungen und Finanzierungen zu den beschlossenen Maßnahmen der Regierung inkl Maßnahmen für Leitbetriebe aus dem Krisenbewältigungsfonds.

Eine zeitnahe, unbürokratische Beantragung sowie ein geschulter Blick auf eine rechtssichere Abwicklung sind erforderlich. In Krisenzeiten ist es besonders wichtig, Potenziale im Förderungs- und Finanzierungsbereich voll auszuschöpfen.
1 Einleitung: Zuschüsse, [begünstigte] Darlehen, Garantien und Haftungen

Förderinstrumente (ds Zuschüsse, [begünstigte] Darlehen, Garantien und Haftungen) gewinnen in Krisenzeiten weiter an Bedeutung. Diese gibt es auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene.

Auf nationaler Ebene sind die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG, das austria wirtschaftsservice aws, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT, die Kommunalkredit Public Consulting KPC, die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes ABBAG und die österreichische Kontrollbank OeKB als Abwicklungsstellen für Förderinstrumente bekannt.

 2 OeKB Exportgarantien

Die OeKB bietet ab sofort ein Unterstützungspaket für heimische Exportunternehmen. Dies soll in erster Linie der Standortsicherung und Fortführung der Export-Betriebe dienen. Voraussetzung ist neben der bestehenden Exporttätigkeit, der Nachweis, dass das Unternehmen bis zum Start der COVID-19-Auswirkungen in Österreich wirtschaftlich gesund war. Die Möglichkeit der Beantragung eines Kreditrahmens über die Hausbank besteht ab sofort. Das Angebot gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen bereits Kunde bei der OeKB ist und ob ein etwaiger Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist.

Österreichische Kontrollbank OeKB | Exportgarantie | Eckdaten:

  • Zusätzliche Kreditmittel iHv EUR 2 Mrd für Exportunternehmen
    • Kreditrahmen iHv 10 % des Exportumsatzes für Großunternehmen (GU)
    • Kreditrahmen iHv 15 % des Exportumsatzes für Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
    • bis zu EUR 60 Mio pro Kunde
  • Voraussetzung ist, dass das Unternehmen bis zum Start der COVID-19-Auswirkungen in Österreich wirtschaftlich gesund war
  • Beantragung idR über die Hausbank
  • https://www.oekb.at/oekb-gruppe/news-und-wissen/news/2020/covid-19-hilfe.html

3 Klein- und Mittelunternehmen (KMU) Kriterien

Grundlage für die Einstufung der Unternehmensgröße ist die KMU-Definition der Europäischen Union. Als Unternehmen gilt jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform. Neben den Daten des eigenen Unternehmens sind auch Daten von „verbundenen Unternehmen“ und „Partnerunternehmen“ einzubeziehen. Zur ersten Orientierung dienen drei Schwellenwerte: KMU verfügen über weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente). Zusätzlich beträgt entweder der Jahresumsatz bis zu EUR 50 Mio oder die Bilanzsumme bis zu EUR 43 Mio. Bei Überschreitung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren endet der KMU Status.

4 aws Überbrückungsgarantie für gewerbliche und industrielle KMU

Der austria wirtschaftsservice aws bietet durch Ausweitung der Überbrückungs-Garantien eine Unterstützung bei der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten für gewerbliche und industrielle KMU. Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen und Finanzierungen für Stundung bestehender Kreditlinien an Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch die Marktänderungen aufgrund der COVID-19-Krise beeinträchtigt ist und die über nicht ausreichend Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebs verfügen.

austria wirtschaftsservice aws | Überbrückungsgarantie | Eckdaten:

  • gewerbliche und industrielle KMU sowie Personen/Unternehmen, die einen Freien Beruf selbständig ausüben:
    • Garantie für bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU
    • Garantielaufzeit bis zu 5 Jahre
    • Verzicht auf die Verrechnung von Bereitstellungs- und Garantieentgelten
  • Betriebsmittelfinanzierungen an gesunde Unternehmen für bspw:
    • Wareneinkäufe
    • Personalkosten
    • Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen
  • Nicht förderungswürdig sind
    • Bloße Umschuldungen
    • Kurzfristige Kreditfinanzierung (weniger als 6 Monate)
  • Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind:
    • Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre)
    • die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
  • Beantragung idR über die Hausbank
  • https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

5 ÖHT Garantien für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für KMU

Um die Liquidität von KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrückgängen aufrecht zu erhalten, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der Österreichischen Hotel und Tourismusbank ÖHT ein Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses besteht aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken.

Österreichische Hotel und Tourismusbank ÖHT | Garantie | Eckdaten:

  • Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
    • Garantie für bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 0,5 Mio pro KMU
    • Inklusive Übernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision
    • Garantielaufzeit bis zu 3 Jahre
  • Gefördert werden insbesondere jene Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen auf betrieblicher Ebene führen
  • Gefördert werden sowohl aktivierungs- als auch nicht aktivierungspflichtige Kosten
  • Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen auf betrieblicher Ebene führen
  • Voraussetzung ist ein erwarteter Umsatzrückgang von mindestens 15 % im Vergleich zum Vorjahr
  • Beantragung idR über die Hausbank
  • https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/

6 Geplante Maßnahme für Leitbetriebe (GU) und Härtefonds (KMU/EPU)

Aus dem Krisenbewältigungsfonds, der mit EUR 4 Mrd dotiert ist, sollen Förderinstrumente auf Großbetriebe ausgedehnt werden, sodass auch Leitbetriebe diese nutzen können werden. Zudem soll ein Härtefonds für KMU und EPU eingerichtet werden.

Sobald Informationen zum Förderinstrument vorliegen, werden wir Sie informieren.

Quelle: https://www.bmdw.gv.at/Themen/International/covid-19.html

7 Haben Sie Fragen? Unsere Experten sind gerne für Sie da!

Diese Erstinformation ersetzt keinesfalls eine kompetente Beratung und Betreuung durch Förderabwicklungsstellen, die Hausbank und den laufenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Bei der Qualitätsprüfung, Auswahl, Beantragung und Abwicklung potenzieller Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen und beraten wir Sie gerne.

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