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Geplante Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028

News – 15.06.2026

Parlamentsgebäude in Wien als Symbol für das Budgetbegleitgesetz 2027–2028.

Aufgrund der am 10. Juni 2026 veröffentlichten Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll nachfolgend ein Überblick über die unseres Erachtens wesentlichsten Neuerungen gegeben werden.

 

Einkommensteuergesetz

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Entfall des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags auf Wertpapiere (Einschränkung auf Realinvestitionen) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen
Arbeitsplatzpauschale: Entfall des großen und kleinen Arbeitsplatzpauschales für Wirtschaftsjahre ab 2027
Telearbeitspauschale: Abschaffung des Telearbeitspauschales ab dem Kalenderjahr 2027
Immobilienertragsteuer – Pauschale Anschaffungskosten: Senkung der pauschalen Anschaffungskosten gem. § 30 Abs. 4 EStG bei Veräußerungen von Grundstücken des Altvermögens nach dem 31. Dezember 2026 (von 40 % auf 30 % für nach dem 31. Dezember 1987 umgewidmete Grundstücke und von 86 % auf 80 % für alle anderen Grundstücke)
Degressive Abschreibung (Elektrizitätsunternehmen): Senkung der Deckelung der degressiven Abschreibung für Elektrizitätsunternehmen (verlängerte Nichtanwendung der Maßgeblichkeit für Investitionen vor dem 1. Jänner 2026) von bisher 30 % auf 10 % für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen

Familienlastenausgleichsgesetz

Dienstgeberbeitrag: Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds ab 2028 um einen Prozentpunkt (von 3,7 % aktuell auf 2,7 % ab 2028)

Körperschaftsteuergesetz

Ausschüttungsfiktion: Einführung einer Ausschüttungsfiktion (27,5 % KESt) ab den Wirtschaftsjahren, die 2027 enden, für auf einem Verrechnungskonto einer Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter ausgewiesene Forderungen, wenn diese bis zum Ablauf des Bilanzstichtags der Gesellschaft nicht ausgeglichen oder in eine fremdübliche Darlehensforderung umgewandelt werden (Ausnahme: bei Beteiligungen ab 10 % gilt dies nur insoweit die Forderung EUR 50.000,00 übersteigt)
Körperschaftsteuersatz: Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 % für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und nur für (Gruppen-)Einkommensteile, die einen Betrag von EUR 1 Mio. übersteigen. Aktuell ist keine aliquote Betrachtung vorgesehen wie bei der letzten KÖSt-Satz-Senkung. Ausnahme für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 vorgesehen

Normverbrauchsabgabengesetz

Gebrauchtfahrzeuge Ersatztatbestand: Einführung einer Ersatzregelung bei der Berechnung der NoVA für Gebrauchtfahrzeuge, die zuletzt im Ausland zugelassen waren

Umsatzsteuer

EUSt: Möglichkeit eines bescheidmäßigen Ausschlusses von der Inanspruchnahme der Einhebung der EUSt nach § 26 Abs. 3 Z 2 UStG (unbare Entrichtung durch Verbuchung auf dem Abgabenkonto) durch die Ämter der Bundesfinanzverwaltung

Bewertungsgesetz

Ermittlung gemeiner Wert von Kapitalanteilen: Für sämtliche nach dem 10. Juni 2026 zu bewertenden Vorgänge kann der gemeine Wert von Kapitalanteilen bei bzw unter Herstellung der Vergleichbarkeit (durch Zu-/Abschläge) auch aus einem einzelnen Verkauf oder auch aus einem späteren (Teil-)Verkauf des nämlichen Anteils (rückwirkendes Ereignis) abgeleitet werden

Finanzstrafgesetz

Missbräuchliche Gestaltungen: Explizite Aufnahme der missbräuchlichen Gestaltungen i. Z. m. der unbaren Entrichtung der EUSt im Verfahren gemäß § 26 UStG in den Straftatbestand des Schmuggels und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben

Paketsteuergesetz

Paketsteuer: Einführung einer Paketsteuer i. H. v. grundsätzlich EUR 2,00 pro zugestelltem Paket (grds. ab 1. Oktober 2026)

 

Nähere Informationen zum Budgetbegleitgesetz entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link:

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