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Green Newsletter – Tax and Reporting – Ausgabe 3/2022

Newsletter – 26.08.2022

Nachfolgend erhalten Sie die dritte Ausgabe unseres Green Newsletter, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

  • Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Energiekosten-Entlastung für Unternehmen

 

REPORTING

Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Akuter Handlungsbedarf für betroffene österreichische Unternehmen vor 1. Januar 2023

Für deutsche Unternehmen erweitert das LkSG ab 1. Januar 2023 die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen auf die globale vorgelagerte Lieferkette. Demnach müssen deutsche Unternehmen insbesondere ihre Vorlieferanten auf die Einhaltung entsprechender Standards prüfen.

Dies kann auch österreichische Vorlieferanten treffen. Seit Mitte dieses Jahres erhalten nach unseren Erfahrungen vermehrt auch österreichische Unternehmen, welche unmittelbare Zulieferer zu deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter (ab 2024 mehr als 1.000 Mitarbeiter) sind, entsprechende Anforderungslisten bzw bei Nichterfüllung die Androhung für eine Liefersperre ab dem 1. Januar 2023.

Zur Erfüllung der geforderten Nachweispflichten für eine systematische und wirksame Analyse und Steuerung möglicher Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen sollten betroffene österreichische Unternehmen dringend zeitgerecht nachfolgende Maßnahmen setzen:

  • Grundsatzerklärung erweiterte Sorgfaltspflichten (Verhaltens- und Lieferantenkodex)
  • Erhebung und Analyse der primären eigenen Lieferketten (Menschenrechte und Umwelt
  • Definition eines formalen Prozesses zur Umsetzung der erweiterten Sorgfaltspflichten:
    • Risikoanalyse und Monitoring von Lieferanten
    • Klassifikation von Lieferanten
    • Umsetzung von Präventions- sowie Abhilfemaßnahmen
    • Anpassung Vertragsgrundlagen, Einkaufsrichtlinien, ABBs etc
    • Festigung der formalen Strukturen des bestehenden Compliance Management Systems

Eine solche risikobasierte Klassifizierung der Liefer- und Wertschöpfungskette sowie die Definition zielgerichteter Maßnahmen steht auch im Einklang mit der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) auf europäischer Ebene, deren Inkrafttreten mit 2025 erwartet wird.

Energiekosten-Entlastung für Unternehmen

Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) wurde Anfang Juli 2022 verabschiedet, um die besonders von den hohen Energiekosten betroffenen Unternehmen zu entlasten. Genaue Details hinsichtlich der Antragsberechtigung, des Gegenstands der Förderung etc soll eine gesonderte Richtlinie enthalten, welche noch nicht veröffentlicht wurde. Wann diese Fördermaßnahme generell in Kraft tritt, ist zudem noch unklar, da dies von der Genehmigung bzw Nichtuntersagung durch die Europäische Kommission abhängt.

Antragsberechtigt sollen energieintensive Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sein, bei welchen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3 % des Produktionswerts belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwerts beträgt.

Die Förderung wird in Form des direkten Geldzuschusses gewährt. Anteilig gefördert werden sollen dadurch Mehraufwendungen für Energiepreise (Treibstoffe, Strom und Gas), die im Zeitraum zwischen 1. Februar 2022 und 31. Dezember 2022 entstehen.

Der Zuschuss soll mit EUR 400.000,00 für den betriebseigenen Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas pro Unternehmen gedeckelt sein. Bei Strom- und Erdgas kann die Förderhöhe auch höher sein. Die Höhe der Förderung ergibt sich dann abhängig von der Betroffenheit und Branche.

Mit der Abwicklung des Förderprogramms nach diesem Bundesgesetz soll die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) beauftragt werden, der ein Fördervolumen iHv maximal MEUR 450 zur Verteilung zur Verfügung stehen soll.

Autor:innen

  • Heribert Bach
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
  • Peter Pichler
    Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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