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Investitionsprämie – weitere Fristverlängerung angekündigt

News – 02.02.2021

Frau BM Schramböck hat angekündigt, dass der Investitionsdurchführungszeitraum (die Frist für die Inbetriebnahme und Bezahlung geförderter Investitionen) um ein Jahr verlängert werden soll. Bei einem Investitionsvolumen von weniger als EUR 20 Mio bis längstens 28. Februar 2023, bei einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio bis längstens 28. Februar 2025.

Erst vor zwei Wochen wurde eine dreimonatige Verlängerung der Frist für erste Maßnahmen bis 31. Mai 2021 angekündigt.

Die genannten Fristverlängerungen müssen für deren Rechtswirksamkeit erst noch gesetzlich umgesetzt werden, was unseres Erachtens in den nächsten Wochen zu erwarten ist. Die Frist für den Prämienantrag selbst bleibt unverändert und endet am 28. Februar 2021.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Autor:innen

  • Harald Gutmayer
    Steuerberater | Director
  • Christian Oberhumer
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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