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Kurzarbeit Phase 5

News – 23.11.2021

Nachfolgend haben wir die wesen­tlichen Eckpunkte zu den derzeit gültigen Be­stimmungen der Kurzarbeit in Phase 5 mit besonderem Schwer­punkt auf die direkt vom Lock­down betroffenen Betriebe zusammengefasst.

1 Dauer des Lockdowns und Ausnahmeregelungen

Während des Lock­downs leben die für diese Zeit bereits aus der Ver­gangenheit bekannten Aus­nahmeregelungen wieder auf. Der Lockdown soll vom 22. November 2021 bis (voraussichtlich) 12. Dezember 2021 dauern, in Ober­österreich voraussichtlich bis 17. Dezember 2021.

2 Vereinfachtes Verfahren

Die Antrag­stellung für alle Unternehmen, die während des Lock­downs Kurzarbeit beginnen, kann 14 Tage rückwirkend ab Beginn der Kurz­arbeit erfolgen. Die Frist endet mit Ablauf des 14. Tages nach Beginn der Kurz­arbeit, spätestens mit Ablauf des 15. Dezember 2021. Für Ober­österreich gilt hier der 19. Dezember 2021. Für alle Unter­nehmen, die mit 22. November 2021 Kurz­arbeit beantragen, endet die Antragsfrist somit am 6. Dezember 2021. Diese besondere Regelung gilt nicht nur für direkt betroffene Betriebe, sondern für alle Unternehmen, welche Kurz­arbeit im Lockdown beginnen.

Für vom Lock­down direkt betroffene Branchen sowie jene Unter­nehmen, die Kurzarbeit nur für die Zeit des Lock­downs beantragen, entfällt die ver­pflichtende Bestätigung der wirtschaftlichen Begründung durch den Steuerberater. Die direkte Betroffenheit vom Lockdown betrifft insbesondere folgende Branchen:

  • Handel (ausgenommen Lebensmittel und Drogeriemärkte)
  • Gastronomie
  • Beherbergung
  • Kinos
  • Reisebüros- und Reiseveranstalter
  • Körpernahe Dienstleister (Frisöre, Kosmetiksalons, Solarien)
  • Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten

Eine abschließende Auf­zählung der direkt vom Lockdown betroffenen Branchen finden Sie unter: https://www.wko.at/service/kurzarbeit-lockdown-branchen.pdf

Beantragen nicht direkt betroffene Unternehmen Kurz­arbeit bis zum Ende des voraussichtlichen Lockdowns ohne Bestätigung des Steuerberaters und endet der Lockdown doch früher, ist eine Verbesserung des Antrags durch nachträgliches Einholen der Bestätigung erforderlich.

3 Besondere Bestimmungen für besonders betroffene Betriebe

Direkt vom Lock­down betroffene Unter­nehmen erhalten eine ungekürzte Beihilfe (100 %) bis zum 31. Dezember 2021. Wird Kurzarbeit für einen Zeitraum, der in das Kalenderjahr 2022 hineinreicht, beantragt, wird die Höhe der Beihilfe wie für nicht direkt vom Lockdown betroffene Unternehmen auf 85 % reduziert. Direkt betroffene Betriebe sollten also jedenfalls Kurzarbeit nur bis 31. Dezember 2021 beantragen.

In Lockdown-Betrieben kann die durch­schnittliche Ausfallzeit auch 90 % überschreiten. Im Kurzar­beitsbegehren ist aber jedenfalls aus technischen Gründen eine Arbeitszeitreduktion um (höchstens) 90 % zu beantragen.

4 Entfall des Beratungsverfahrens durch die Sozialpartner

Das vor­hergehende Beratungs­verfahren für Betriebe, die in der Zeit vom 1. April 2021 bis 30. Juni 2021 nicht in Kurzarbeit waren, wird voraussichtlich entfallen. Die vor­hergehende Anzeige an das AMS entfällt, der Antrag ist im Webportal zu stellen. Bis zur erforderlichen Anpassung der IT im AMS-Webportal ist es erforderlich, im Rahmen der Antragstellung die Frage „Beratungs­verfahren abgeschlossen“ mit „JA“ anzukreuzen.

5 Erleichterungen bei Lehrlingen

Für alle Unter­nehmen entfällt für die Monate November und Dezember 2021 die Verpflichtung, mindestens 50 % der Ausfallzeit von kurzarbeitenden Lehrlingen für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen.

Der Arbeitszeitausfall darf bei Lehrlingen im Normalfall nicht über 50 % der Normal­arbeitszeit betragen. Bei besonders betroffenen Unternehmen kann der Arbeits­zeitausfall auch bis zu 70 % betragen, in einzelnen Sonderfällen bis zu 90 % (vgl Ausführungen unter Punkt 2).

6 Sonstige Bestimmungen und Sozialpartnervereinbarung

Für neue Kurzarbeitsanträge ist weiterhin die Sozial­partnervereinbarung Version 10.0 (vom 01. Juli 2021) zu verwenden. Sämtliche Kurzarbeitsdokumente finden Sie hier: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#wien

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