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NEU DENKEN – spezial

Events

Wann

15.03.2024
13.00 - 19.00 Uhr

Wo

Club Diario de Mallorca
07006 Palma

Die Familienstiftung in Deutschland, Österreich und Liechtenstein

Stiftungen können dem generationenübergreifenden Vermögensschutz dienen, als Instrument der Vermögensnachfolge eingesetzt werden oder als Dachstruktur für unternehmerische Aktivitäten errichtet werden. Sie können bei richtiger Gestaltung zudem von einem besonderen Besteuerungssystem profitieren. Das im Rahmen des Wirtschaftsforum NEU DENKEN geplante spezial gibt anhand dreier europäischer Stiftungsregime (Liechtenstein, Deutschland, Österreich) und der damit verbundenen Besonderheiten in Spanien  einen Überblick darüber, welchen Beitrag Familienstiftungen zur Lösung vielfältiger Herausforderungen leisten können und wo ihre Grenzen liegen.

Internationale Mobilität

Mitglieder internationaler Unternehmerfamilien oder ganz allgemein vermögende Privatpersonen fühlen sich immer öfter nicht einer bestimmten Nationalität verbunden sondern als Weltbürger. Dies einerseits, um sich bietende wirtschaftliche Möglichkeiten ergreifen zu können, andererseits aber auch zur Krisenprävention. So reizvoll und chancenreich ein Leben als Multi-Domestic-Individual auch sein mag, es hält auch eine ganze Reihe an Fallstricken und Stolpersteinen bereit, die man auf der Agenda haben sollte:

Steuern

Ein erheblicher Teil der Staaten des globalen Nordens erhebt Wegzugsteuern, um zu verhindern, dass ihnen durch einen Wohnsitzwechsel Steuersubstrat entgeht. Diese Regeln sind nicht harmonisiert und bergen daher die Gefahr von zusätzlcher steuerlicher Belastungen.

Substanzsteuern (Vermögensteuern, Erbschaftsteuern) weisen in nahezu allen Staaten sehr weitreichende Steuertatbestände auf, sodass Doppel- und Mehrfachbesteuerungen geradezu vorprogrammiert sind. Zumal nur relativ wenige Doppelbesteuerungsabkommen existieren, die diese Bereiche abdecken.

Asset Protection

Zieht jemand in einen anderen Staat, so unterliegt er in aller Regel auch dessen familien- und erbrechtlichen Normen. Das kann dazu führen, dass zum Beispiel Eheverträge (im Scheidungsfall), Erbverträge, Erbverzichtsverträge oder Testamente unter Zugrundelegung bestimmter Pflichtteilsregeln unwirksam werden beziehungsweise mit entsprechenden Regeln in anderen Staaten konkurrieren. All diese Themen sind bei einer Verlegung des Lebensmittelpunkts zu prüfen, um Probleme durch geeignete Gestaltungen zu vermeiden.

REFERENT:INNEN

  • Sabine Christiansen, Geschäftsführerin TV21
  • Prof. Dr. Jan Bron, LL, M.oec., Steuerberater, Partner bei FGS
  • Prof. Dr. Martin Wenz, Akademischer Leiter – Liechtenschein Executive School
  • Mag. Reinhard Leitner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner bei LeitnerLeitner
  • MMag. DDr. Babette Prechtl-Aigner, Rechtsanwälting, Partnerin bei LeitnerLaw Rechtsanwälte
  • Dietmar Arzner, Head Wealth Planning, Director bei LGT Bank AG
  • Hinrich Hartmann von Ahrentschildt, Direktor bei LGT Hamburg
  • Willi Plattes, CEO Plattes Group

ANMELDUNG

Hier geht’s zur Anmeldung: https://shorturl.at/jlwx6

 

Das Programm wird in Kürze veröffentlicht.


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