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Pillar 2: OECD Side-by-Side-Package veröffentlicht

News – 02.02.2026

Die OECD hat am 5. Jänner 2026 eine neue Verwaltungsrichtlinie („Inclusive Framework“) veröffentlicht – das sogenannte Side-by-Side Package. Dieses bringt umfassende Neuerungen sowie Vereinfachungen im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung. Die Umsetzung in nationales bzw europäisches Recht steht noch aus.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Erleichterung für US-Konzerne durch das neue Side-by-Side System

Das Side-by-Side System (SbS) umfasst einen neuen Side-by-Side-Safe Harbour sowie einen UPE-Safe-Harbour und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen.
Der Side-by-Side-Safe Harbour führt zu einer Befreiung von der primären und sekundären Ergänzungssteuer, sofern die oberste Muttergesellschaft (UPE) in einem Staat mit einem qualifizierten SbS Steuerregime ansässig ist. Ein solches Regime muss zwei Elemente umfassen:

  • Ein anerkanntes nationales Steuersystem („eligible domestic tax system“):
    Dies setzt voraus, dass unter anderem ein nominaler Körperschaftsteuersatz von 20 % sowie entweder eine nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) oder eine „corporate alternative minimum tax“ mit einem Mindeststeuersatz von mind 15 % besteht, als auch
  • Ein anerkanntes weltweites Steuersystem („eligible worldwide tax system“):
    Dies erfordert insbesondere eine weltweite Besteuerung von Tochtergesellschaften sowohl bei aktiven als auch bei passiven Einkünften.

Die OECD führt einen Central Record mit den Ländern, welche ein solches Steuerregime aufweisen, aktuell ist hier lediglich die USA angeführt. Weitere Länder können eine Überprüfung ihres Steuersystems grundsätzlich bis Ende 2028 beantragen. Nationale Ergänzungssteuern bleiben vom Side-by-Side-Safe Harbour unberührt und können weiter gegenüber Tochterunternehmen in anderen Staaten erhoben werden. Es kann daher bei Unterschreiten der ETR für österreichische Tochtergesellschaften von US-Konzernen eine nationale Ergänzungssteuer in Österreich eingehoben werden.

Der bisherige UTPR Safe Harbour wird durch den neuen UPE-Safe-Harbour ersetzt. Dieser sieht eine Befreiung von der Sekundärergänzungssteuer für den Ansässigkeitsstaat der UPE vor, sofern ein qualifiziertes UPE-Steuerregime besteht. Das UPE-Steuerregime erfordert ein eligible domestic tax system, jedoch kein eligible worldwide tax system. Im Central Record ist derzeit noch kein Staat mit einem entsprechenden Regime gelistet.

Einführung eines permanenten Simplified ETR-Safe Harbours

Die anwendbaren temporären CbCR-Safe Harbours sollten ursprünglich mit Ende des Kalenderjahres 2026 auslaufen und damit eine Vollberechnung der Mindeststeuer notwendig machen. Um den mindeststeuerlichen Compliance-Aufwand für die Unternehmen zu reduzieren, soll nun der permanente Simplified ETR-Safe Harbour eingeführt werden, der ab 2027 (abhängig von der nationalen Umsetzung ggf ab 2026) anwendbar sein soll. Dieser basiert, anders als der CbCR-ETR-Safe Harbour, nicht auf dem länderbezogenen Bericht, sondern nutzt die Daten der reporting packages (HB II), die zur Erstellung des Konzernabschlusses dienen.
Die Berechnung ist dabei auch wesentlich komplexer als jene des CbCR-ETR-Safe Harbours. Sofern durch die „vereinfachte“ Berechnung ein effektiver Steuersatz von mindestens 15 % in einem Steuerhoheitsgebiet ermittelt wird, beträgt die Ergänzungssteuer in diesem Steuerhoheitsgebiet null.

Zusätzlich stellt der Inclusive Framework in Aussicht, dass an weiteren Safe Harbour Regelungen, orientiert an CbCR-De-Minimis- und Routinegewinntest, gearbeitet wird.

Verlängerung des temporären CbCR-Safe Harbours

Um einen fließenden Übergang von CbCR-Safe Harbours in den permanenten ETR-Safe Harbour zu ermöglichen, sieht der Inclusive Framework eine Übergangszeit vor. Dazu wird der CbCR-Safe Harbour um ein Jahr (bei kalendergleichen Geschäftsjahren dementsprechend 2027) verlängert. Im Geschäftsjahr 2027 können von der Mindeststeuer betroffene Unternehmensgruppen somit zwischen den „einfacheren“ CbCR-Safe Harbour-Regelungen (ETR 17 %) und dem komplexeren Simplified ETR-Safe Harbour (ETR 15 %) wählen.

Einführung des Substance-based Tax Incentive (SBTI) Safe Harbours

Zusätzlich wurde ein Safe Harbour für qualifizierte Steuervergünstigungen (Qualified Tax Incentives, QTI) geschaffen, die an die tatsächliche wirtschaftliche Substanz (wie Personal, Sachanlagen oder operative Aktivitäten) anknüpfen. Wird die Definition eines QTI erfüllt, werden die betreffenden Steuererträge dem Netto-Steueraufwand wieder hinzugerechnet und wirken sich dadurch nicht auf die Steuerquote aus. Es ist jedoch ein Maximalwert (Substance Cap) zu berücksichtigen. Der SBTI-Safe Harbour kann erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, ausgeübt werden.

In Österreich dürfte insbesondere die Forschungsprämie (§ 108c EStG) als sogenannte expenditure-based tax incentive die QTI-Voraussetzungen erfüllen.

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