Ende befristete Gebührenbefreiung für Eigenheime mit 30. Juni 2026
News – 17.04.2026

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eigenheimen, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, ist für Anträge, die noch vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuch einlangen, die Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch (Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr) anwendbar. Die Befreiung ist als Freibetrag ausgestaltet und gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,00. Für den Teil, der über EUR 500.000,00 hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Beträgt die Bemessungsgrundlage mehr als EUR 2 Mio (sog „Luxusimmobilien“) entfällt die Begünstigung zur Gänze.
Autor:innen
- Clemens NowotnySteuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
- Claudia LernbeissSteuerberaterin | ManagerinDetails zur Person

