Umsatzsteuer Aktuell – August 2024
Newsletter – 19.09.2024
Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für August 2024, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:
- (Margen-)Besteuerung von Reiseleistungen
- Kein fiktiver ig Erwerb bei steuerpflichtigen Lieferungen
- Anwendung der Versandhandelsregelung
- Überlassung einer Immobilie (zu Wohnzwecke) an nahe Angehörige
- Vorsteuerberichtigung bei Leerstand
- Vorsteuerabzug von weiterverrechneten Kosten einer Vorgründungsgesellschaft
- Vorsteuerabzug bei der Einfuhr von gemieteten Gegenständen
- Vorsteuerabzug iVm Schätzung
- ig Erwerb eines Neufahrzeuges durch eine Privatperson
Art 306 bis 308 MwStSystRL (Margen-)Besteuerung von Reiseleistungen
- Nach aktueller EuGH-Rechtsprechung ist die Sonderregelung für Reiseleistungen bereits dann anwendbar, wenn bloß einzelne Leistungen (Ein- und Weiterverkauf von Flugtickets inkl einem Aufschlag) von einem Reisebüro erbracht werden.
- Dies gilt selbst dann, wenn die erbrachte Dienstleistung nicht mit zusätzlichen Dienstleistungen einhergeht.
EuGH vom 25.06.2024, C‑763/23, Dragoram Tour
Art 3 Abs 8 UStG Kein fiktiver ig Erwerb bei steuerpflichtigen Lieferungen
- Die Verwendung der österreichischen UID-Nummer durch den Erwerber einer von Österreich ausgehenden ig Lieferung führt zu keinem fiktiven ig Erwerb (ohne Vorsteuerabzug) gem Art 3 Abs 8 UStG, wenn die ig Lieferung als steuerpflichtige Inlandslieferung behandelt worden ist.
VwGH vom 27.05.2024, Ra 2021/13/0056
Art 3 Abs 3 UStG Anwendung der Versandhandelsregelung
- Warenlieferungen aus dem Drittland, welche Teil einer regelmäßigen Serie gleichartiger Vorgänge sind (zB Kontaktlinsen-Abo), gelten für Zwecke der ig Versandhandelsregelung gem Art 3 Abs 3 UStG als vom Einfuhrmitgliedstaat aus versandt oder befördert und sind in Österreich zu versteuern, sofern die Waren vom Lieferer (und nicht vom Endkunden) eingeführt werden.
VwGH vom 26.06.2024, Ro 2022/15/0002
§ 2 UStG Überlassung einer Immobilie (zu Wohnzwecke) an nahe Angehörige
- Die Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecke an nahe Angehörige ist grundsätzlich als unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 Abs 1 UStG anzusehen, es sei denn, die Überlassung erfolgte nicht zur Einnahmenerzielung. Auf das Vorliegen einer „Fremdüblichkeit“ iSd ertragsteuerlichen Fremdvergleichsjudikatur kommt es nicht an.
- Die Vermietung von Büroräumlichkeiten und von Lagerräumlichkeiten ist (unecht) steuerbefreit gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG. Wurde der Umsatz jedoch durch Aufnahme in die Umsatzsteuererklärung als steuerpflichtig behandelt, sind die auf diese Umsätze entfallenden Vorsteuern abzugsfähig.
BFG vom 29.04.2024, RV/7101260/2023
§ 12 Abs 11 UStG Vorsteuerberichtigung bei Leerstand
- Nur, wenn ein Gegenstand tatsächlich nie mehr für die Erzielung von Umsätzen verwendet wird (dh nicht bei bloß vorübergehender nicht-unternehmerischer Nutzung), hat eine Vorsteuerberichtigung nach
§ 12 Abs 11 UStG zu erfolgen. - Der bloße Leerstand einer Wohnung (zB nach dem Tod des Erblassers) löst noch keine Vorsteuerberichtigungspflicht aus.
BFG vom 08.05.2024, RV/1100266/2023
§ 12 UStG Vorsteuerabzug von weiterverrechneten Kosten einer Vorgründungsgesellschaft
- Entscheidend für den Vorsteuerabzug aus der Weiterverrechnung von angefallenen Kosten der Vorgründungsgesellschaft an die Gesellschaft ist, dass diese tatsächlich mit den erklärten Ausgangsumsätzen der Gesellschaft zusammenhängen.
- Für den Vorsteuerabzug der Gesellschaft ist es somit maßgeblich, dass die Eingangsumsätze aus den Rechnungen der Vorgründungsgesellschaft tatsächlich in die Ausgangsleistungen der Gesellschaft einfließen. Der Nachweis dafür obliegt der Gesellschaft, die den Vorsteuerabzug geltend macht.
BFG vom 18.04.2024, RV/6100256/2021
§ 12 Abs 1 Z 2 lit a UStG Vorsteuerabzug bei der Einfuhr von gemieteten Gegenständen
- Bei der Einfuhr von gemieteten Gegenständen (zB Arbeitsbühnen, Teleskopbühnen, Stapler etc) ist der Vermieter – und nicht der Mieter – umsatzsteuerlich als Verfügungsberechtigter und damit als Vorsteuerabzugsberechtigter anzusehen.
- Anmerkung: Revision wurde eingebracht
BFG vom 06.05.2024, RV/1100121/2017
§ 12 Abs 1 Z 1 UStG Vorsteuerabzug iVm Schätzung
- Auch wenn das Finanzamt wegen nicht erklärter (Schwarz)Umsätze die Umsatzsteuer geschätzt hat, steht ein Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Eingangsleistungen nur dann zu, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Lieferanten entsprechende Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt haben.
- Allein durch das (mündliche) Vorbringen, es gibt Listen mit Verausgabungsbeträgen, wird der Nachweis nicht erfolgreich erbracht.
BFG vom 15.05.2024, RV/7103750/2022
Art 1 Abs 7 UStG iVm Art 3 Abs 8 UStG ig Erwerb eines Neufahrzeuges durch eine Privatperson
- Der ig Erwerb eines Neufahrzeuges unterliegt der Besteuerung im Bestimmungsland, ungeachtet dessen, ob der Erwerb durch einen Unternehmer oder durch eine Privatperson (Nichtunternehmer) erfolgt.
- Als Bestimmungsland gilt, wo der Endverbrauch (endgültige und dauerhafte Verwendung) des Fahrzeuges stattfindet.
- Bei der Feststellung des Ortes des Endverbrauchs hat eine umfassende Abwägung aller objektiven und tatsächlichen Umstände zu erfolgen (Ort der gewöhnlichen Verwendung, Registrierung, Wohnort des Erwerbers usw).
BFG vom 17.06.2024, RV/5101407/2020
Autor:innen
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Hannes GurtnerWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person