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Umsatzsteuer Aktuell – Dezember 2022

Newsletter – 24.01.2023

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für Dezember 2022, in dem wir Sie über folgende Themen informieren:

  • Rechnungsausstellung bei Dreiecksgeschäft
  • Steuerschuld kraft Rechnungslegung
  • Vorsteuerberichtigung iZm Vermietungstätigkeit
  • Keine Steuerbefreiung für Personalgestellungsleistungen
  • Kein Vorsteuerabzug für Scheingeschäft
  • Kein Vorsteuerabzug und Schätzung
  • Überlassung einer Dienstwohnung an Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Verlust von Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung iZm Umsatzsteuerbetrug

 

Art 42b MwStSystRL Rechnungsausstellung bei Dreiecksgeschäft

Ein Dreiecksgeschäft liegt (unter anderem) nur dann vor, wenn der mittlere Unternehmer in der Rechnung nicht nur auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts, sondern auch auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) hinweist.

EuGH 08.12.2022 C-247/21, Luxury Trust Automobil

Art 203 MwStSystRL Steuerschuld kraft Rechnungslegung

  • Nach Art 203 MwStSystRL wird die Mehrwertsteuer grundsätzlich von jeder Person geschuldet, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist, auch wenn ein tatsächlicher steuerpflichtiger Umsatz fehlt (Steuerschuld kraft Rechnungslegung).
  • Liegt jedoch keine Gefährdung des Steueraufkommens vor (zB Dienstleistung wurde ausschließlich an Endverbraucher erbracht, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind), dann kommt es zu keiner Steuerschuld kraft Rechnungslegung, wenn eine zu hohe Umsatzsteuer (falscher Steuersatz) ausgewiesen wurde.

EuGH 08.12.2022 C-378/2021, P GmbH

§ 12 Abs 11 UStG Vorsteuerberichtigung iZm Vermietungstätigkeit

  • Der Umbau eines Hauses im Jahr 2014, bei dem nicht ersichtlich ist, ob ein steuerfreier Wohnungsverkauf oder eine steuerpflichtige Vermietung wahrscheinlich ist, berechtigt noch nicht zum Vorsteuerabzug.
  • Wurden im Jahr 2018 erstmals Handlungen gesetzt, die eine steuerpflichtige Vermietung nach außen erkennbar machen und wurde ab 2020 umsatzsteuerlich mit der Vermietung begonnen, ist im Jahr 2020 eine positive Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 11 UStG in voller Höhe zulässig, da hier der Gegenstand erstmals als Anlagevermögen verwendet oder genutzt wird.

BFG 05.10.2022 RV/7104465/2020

§ 6 Abs 1 Z 15/25 UStG iVm § 12 Abs 1 Z 1 UStG Keine Steuerbefreiung für Personalgestellungsleistungen

Personalgestellungen durch ein Krankenhaus an eine Krankenanstalt sind keine steuerbefreiten ärztlichen Heilbehandlungen iSd § 6 Abs 1 Z 18 bzw Z 25 UStG, da sie nicht unmittelbar mit der Krankenbehandlung (Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten bzw Gesundheitsstörungen) im Zusammenhang stehen und berechtigen die empfangende Krankenanstalt unter den allgemeinen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.

BFG 18.11.2022 RV/5100381/2010

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG Kein Vorsteuerabzug für Scheingeschäft

Scheinrechnungen von Subunternehmern, die tatsächlich keine Leistungen erbringen, sondern als „Anmeldevehikel“ für die Anmeldung von Arbeitern zur Sozialversicherung dienen, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug, selbst wenn die in der Rechnung über das Scheingeschäft ausgewiesene Umsatzsteuer tatsächlich abgeführt worden wäre.

BFG 08.11.2022 RV/7100751/2017

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG Kein Vorsteuerabzug und Schätzung

Auch wenn aufgrund von materiellen und formellen Mängeln in der Buchführung (zB Fehlen von wesentlichen Grundaufzeichnungen, keine Belege, keine Registrierung der Registrierkasse, keine Erfassung der Einnahmen bzw Ausgaben, etc) die Umsatzerlöse im Wege einer Schätzung ermittelt wurden, steht aufgrund fehlender Rechnung gem § 12 UStG dem Steuerpflichtigen kein Vorsteuerabzug zu.

BFG 07.03.2022 RV/7105575/2018

§ 3a Abs 2 UStG Überlassung einer Dienstwohnung an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Die Überlassung einer Dienstwohnung stellt einen tauschähnlichen Umsatz iSd § 3a Abs 2 UStG dar, wenn die Gegenleistung für die Überlassung in der Arbeitsleistung oder dem Lohnverzicht des Geschäftsführers besteht.
  • Gemäß der Rechtsprechung des VwGH können aus Vereinfachungsgründen die lohnsteuerlich maßgeblichen Sachbezugswerte als BMGL herangezogen werden, wobei es sich um Bruttowerte handelt, aus denen die Umsatzsteuer herauszurechnen ist.

BFG 06.12.2022 RV/7101454/2012

Art 7 UStG, § 7 Abs 5 UStG, § 12 Abs 1 Z 1 UStG, Verlust von Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung iZm Umsatzsteuerbetrug

  • Sowohl das Recht auf Vorsteuerabzug als auch die Steuerbefreiung für ig Lieferungen sind zu versagen, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz bzw ein vor- oder nachgelagerter Umsatz in der Lieferkette im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug steht.
  • Bei besonders betrugsanfälligen Branchen (zB Handel mit Mobiltelefonen) besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht und verlangt per se eine über einfache Vorsichtsmaßnahmen (Nachschau, Firmenbuch und UID-Abfrage) hinausgehende Prüfpflicht.

BFG 14.11.2022 RV/2100739/2016

Autor:innen

Hannes Gurtner
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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