Umsatzsteuer Aktuell Dezember 2025
– 05.02.2026

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für Dezembe 2025, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:
- Dreiecksgeschäfte
- Bestimmung des Steuerschuldners
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Steuerpflichtige Leistung oder (echter) Schadenersatz
- Keine Steuerbefreiung für Heilbehandlungen eines Chiropraktikers ohne ärztliche Anordnung
- Verzicht auf Vorkaufsrecht
- Wiederaufnahme und Beweiswürdigung
- Kein Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Dreiecksgeschäfte
Art 42, Art 141 und Art 197 MwStSystRL
- Die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte kann auch auf Lieferketten mit mehr als drei Beteiligten angewendet werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Dreiecksgeschäftevereinfachung erfüllt sind.
- Entscheidend ist, dass der mittlere Unternehmer keine Verfügungsmacht an der Ware erlangt und die Lieferung direkt vom ersten an den letzten Abnehmer erfolgt.
- Die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte ist zu versagen, wenn der Unternehmer „wusste“ oder „hätte wissen müssen“, dass der betreffende Umsatz in der Lieferkette im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug zu Lasten des EU-Mehrwertsteuersystems steht.
EuG vom 3.12.2025, T-646/24, MS KLJUČAROVCI
Bestimmung des Steuerschuldners
Art 9 Abs 1 iVm Art 193 MwStSystRL
- Art 9 Abs 1 und Art 193 MwStSystRL stehen einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein „benannter Gesellschafter“ einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Mehrwertsteuer für die gesamte Gesellschaft schuldet, wenn die Dienstleistungen tatsächlich von anderen Gesellschaftern erbracht wurden.
- Maßgeblich für die Steuerpflicht ist, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit im eigenen Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausübt und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko trägt.
EuGH vom 11.12.2025, C-796/23, Česká síť
Gesamtschuldnerische Haftung
Art 205 MwStSystRL
- Nach Art 205 MwStSystRL kann ein Unternehmer zur gesamtschuldnerischen Haftung für Mehrwertsteuern eines Dritten herangezogen werden, wenn dieser „wusste“ oder „hätte wissen müssen“, dass der ursprüngliche Steuerschuldner die Steuer nicht abführen wird, und selbst vom Recht auf Vorsteuerabzug Gebrauch gemacht hat.
- Der Wegfall des Hauptschuldners, zB durch Insolvenz oder Löschung aus dem Handelsregister, lässt die Verpflichtung der verbleibenden Gesamtschuldner nicht entfallen.
EuGH vom 11.12.2025, C-121/24, Vaniz
Steuerpflichtige Leistung oder (echter) Schadenersatz
§ 1 Abs 1 Z 1 UStG
- Zahlungen, die bei einer vorzeitigen Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses (Online-Unterhaltungsdienstleistungen) oder bei Zahlungsverzug anfallen, stellen ein umsatzsteuerpflichtiges Leistungsentgelt dar, da sie die Gegenleistung für die Bereitstellung der Dienstleistungen im Rahmen des abgeschlossenen Dienstvertrags bilden.
VwGH vom 11.11.2025, Ro 2025/13/0018
Keine Steuerbefreiung für Heilbehandlungen eines Chiropraktikers ohne ärztliche Anordnung
§ 6 Abs 1 Z 19 UStG
- Eine Heilbehandlung durch einen Chiropraktiker kann nur dann als umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UStG angesehen werden, wenn diese (ausschließlich) auf ärztlicher Anordnung erfolgt und die fachliche Qualifikation des Chiropraktikers mit jener der im Gesetz genannten Berufsgruppen (zB Physiotherapeuten) vergleichbar ist.
VwGH vom 26.11.2025, Ro 2024/15/0015
Verzicht auf Vorkaufsrecht
§ 2 Abs 1 UStG
- Der entgeltliche Verzicht auf ein vertraglich eingeräumtes Vorkaufsrecht ist steuerlich als eigenständige Leistung zu beurteilen. Er ermöglicht einem Dritten den Erwerb eines Wirtschaftsguts und stellt daher einen Leistungsaustausch dar.
BFG vom 24.10.2025, RV/7106200/2019
Wiederaufnahme und Beweiswürdigung
§ 12 Abs 1 Z 1 UStG
- Eine Wiederaufnahme von Abgabenverfahren ist nur bei klar festgestellten neuen Tatsachen oder Beweisen zulässig. Fehlt eine nachvollziehbare Begründung oder ausreichende Sachverhaltsfeststellung, ist die Wiederaufnahme rechtswidrig und aufzuheben.
- Wird der Wiederaufnahmebescheid aufgehoben, fehlt auch dem nachfolgenden Sachbescheid die rechtliche Grundlage. Die Abgabenbehörde ist an die Vorgaben eines aufhebenden Erkenntnisses gebunden und darf Begründungsmängel nicht nachträglich sanieren.
BFG vom 18.11.2025, RV/5100670/2024
Kein Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
§ 12 UStG
- Der Vorsteuerabzug setzt einen steuerpflichtigen Inlandsumsatz voraus. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei und schließen den Vorsteuerabzug auch dann aus, wenn Umsatzsteuer zu Unrecht in Rechnung gestellt und abgeführt wurde. Diese begründet lediglich eine Steuerschuld des Rechnungsausstellers und ist durch Rechnungsberichtigung zu korrigieren.
BFG vom 10.11.2025, RV/2100393/2024
Autor:innen
- Hannes GurtnerWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
