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Umsatzsteuer Aktuell Februar 2025

Newsletter – 28.03.2025

Haftung von ehemaligen Organen

Art 273 MwStSystRL

  • Art 273 der MwStSystRL steht einer nationalen Haftungsbestimmungen nicht entgegen, nach der ein Organ (ehemaliges Verwaltungsratsmitglied) als Gesamtschuldner für die (Mehrwert-)Steuerschuld herangezogen werden kann.
  • Voraussetzung ist jedoch, dass dem ehemaligen Verwaltungsratsmitglied die Möglichkeit gewährt wird, seine Verteidigungsrechte (insb Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Akteneinsicht) wirksam auszuüben, um die festgestellte Steuerschuld anfechten zu können.

EuGH, 27.02.2025, C-277/24, Adjak

Beschwerdeberechtigter bei Umsatzsteuerbescheiden

19 Abs 1 UStG iVm § 246 Abs 1 BAO

  • Eine Personengesellschaft ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt und folglich als solche auch Steuerschuldner.
  • Ist der Umsatzsteuerbescheid an die Personengesellschaft ergangen, steht das Beschwerderecht gemäß § 246 Abs 1 BAO ausschließlich der Personengesellschaft, und nicht deren Gesellschaftern, zu.

VwGH, 18.12.2024, Ra 2024/15/0075

Vorsteuererstattungs- und Umsatzsteuerveranlagungsverfahren

21 Abs 4 und Abs 9 UStG

  • Die Wiederaufnahme eines Vorsteuererstattungsverfahrens ist zulässig, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden (zB zuvor nicht berücksichtigte steuerpflichtige Umsätze oder unberücksichtigte Rabatte).
  •  Das Vorsteuererstattungsverfahren und das Umsatzsteuerveranlagungsverfahren sind zwei getrennte Verfahren, die sich nicht gegenseitig ausschließen. Eine bereits erfolgte Vorsteuererstattung steht der späteren Erlassung eines Umsatzsteuerbescheids im Wege der Veranlagung nicht entgegen.

VwGH, 14.01.2025, Ra 2023/15/0082 iVm Ra 2023/15/0081

Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferung bei Umsatzsteuerbetrug im Drittland

12 UStG iVm § 6 Abs 1 Z 1 UStG

  • Das Recht auf Vorsteuerabzug ist zu versagen, wenn der Unternehmer „wusste“ oder „hätte wissen müssen“, dass der betreffende Umsatz in der Lieferkette im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug zu Lasten des
    EU-Mehrwertsteuersystems steht.
  •  Das „Wissen“ oder „Wissen-Müssen“ über Steuerhinterziehungen in einem Drittstaat (Verkürzung von Eingangsabgaben) führt hingegen nicht automatisch zur Versagung des Vorsteuerabzugs oder der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen.

VwGH, 22.01.2025, Ra 2024/13/0109

Kein Vorsteuerabzug bei Leistungen von Schwarzarbeitern

12 UStG

  •  Einem Vermieter steht kein Recht auf Vorsteuerabzug für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zu, die von Subunternehmer verrechnet, aber tatsächlich von Schwarzarbeitern ausgeführt wurden.

VwGH, 22.01.2025, Ra 2023/13/0030

VwGH, 22.01.2025, Ra 2023/13/0030

 

Finanzierung öffentliche Infrastruktur (Kreisverkehr)

12 UStG

  •  Die Errichtung und Erhaltung öffentlicher Infrastruktur (zB neuer Kreisverkehr) durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Regelungen zählt zum hoheitlichen Bereich und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer.
  • Ein bloßer Finanzierungsbeitrag durch einen Unternehmer mit wirtschaftlichem Interesse an der Errichtung stellt ein Entgelt von dritter Seite dar und begründet kein direktes Leistungsentgelt, wodurch der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist.

VwGH, 29.01.2025, Ra 2023/15/0116

Betrieb von Escape-Rooms – kein ermäßigter Steuersatz

10 Abs 1 UStG

Die Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Escape-Rooms (in welchen Krimi-Rätselspiele für Kleingruppen veranstaltet werden) sind nicht ermäßigt, sondern ist der Normalsteuersatz 20 % gem § 10 Abs 1 UStG anzuwenden.

BFG, 20.11.2024, RV/1100154/2022

Umsatzsteuerpflicht für vereinbarte, aber nicht konsumierte Leistungen

1 Abs 1 UStG

  •  Hat der Leistungsempfänger im Rahmen eines Abovertrags wegen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten keinen Zugriff mehr auf die Leistung und kann er diese auch künftig nicht mehr abrufen, unterliegen die hierfür vereinbarten und zu leistenden Entgelte dennoch der Umsatzsteuer.

BFG, 07.01.2025, RV/7100647/2018

 

Überlassung von Kraftfahrzeugen an Dienstnehmer

3a Abs 1a UStG

  • Die Überlassung von in Österreich zugelassene, nicht vorsteuerabzugsberechtigte Dienstwagen zur privaten Nutzung durch den Dienstgeber an seine Dienstnehmer unterliegt gem § 3a Abs 1a UStG nicht der Umsatzsteuer, da sie mangels Vorsteuerabzug keinen umsatzsteuerbaren Eigenverbrauch darstellen.
  •  Auch wenn man von einer steuerpflichtigen Vermietung und damit von einem entgeltlichen Leistungsaustausch (anteilige Arbeitsleistung als Gegenleistung für die private Nutzungsüberlassung) ausgeht, führt dies zur Herstellung der Neutralität und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung unionsrechtlich zu keinem umsatzsteuerbaren Vorgang.
  • Anmerkung: Gegen dieses Urteil wurde Amtsrevision eingebracht!

BFG, 10.01.2025, RV/2100765/2024

 

 

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
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