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Umsatzsteuer Aktuell – Jänner 2023

Newsletter – 20.02.2023

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für Jänner 2023, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

  • Steuerbefreiung für Finanzdienstleistungen
  • Rechnungsberichtigung trotz Festsetzungsverjährung
  • Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigte Kinder
  • Erstattung von Vorsteuern aus Tankrechnungen
  • Kleinunternehmerbefreiung
  • Differenzbesteuerung und Schätzung
  • Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung iVm Vermietungstätigkeit
  • Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilie
  • Vorsteuerberichtigung von Liegenschaften im Umlaufvermögen

 

 

§ 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG Steuerbefreiung für Finanzdienstleistungen

Zahlungsverkehrsdienstleistungen durch ein Kreditkartenunternehmen (zB EDV-Dienstleistungen, Authentifizierung des Karteninhabers, kryptologische Absicherung, buchhalterische Abstimmung, Kartenbestellungen, Kartenzahlung, etc) sind keine steuerbefreiten Finanzdienstleistungen iSd § 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG, da durch diese Leistungen weder tatsächlich noch potenziell das Eigentum an den in Rede stehenden Geldern übertragen wird.

VwGH, 15.12.2022, Ro 2022/13/001

 

§ 11 Abs 12 UStG iVm § 16 Abs 1 UStG Rechnungsberichtigung trotz Festsetzungsverjährung

  • Eine steuerwirksame Berichtigung einer irrtümlich falsch ausgestellten Rechnung (Steuerschuld zu hoch und daher Steuerschuld kraft Rechnung gem § 11 Abs 12 UStG) kann auch dann erfolgen, wenn für die bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
  • Dies deshalb, da aufgrund der in § 16 Abs 1 UStG ausdrücklich angeordneten ex nunc-Wirkung der (zeitlich unbegrenzt möglichen) Rechnungsberichtigung die ursprüngliche Steuerfestsetzung unberührt bleibt.

VwGH, 15.12.2022, Ro 2019/13/0034

 

§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG iVm § 20 Abs 1 Z 1 EStG Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigte Kinder

  • Aus der VwGH-Rechtsprechung geht klar hervor, dass die Vermietung von Wohnungen an unterhaltsberechtigte Kinder zweifelsfrei unter § 20 Abs 1 Z 1 EStG zu subsumieren und somit für ertragssteuerliche Zwecke nicht anzuerkennen ist.
  • Der Vorsteuerabzug iZm der Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigte Kinder ist daher mangels ertragsteuerlicher Abzugsfähigkeit der Aufwendungen gem § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG zu versagen.

BFG, 29.11.2022, RV/7101373/2017

 

§ 12 Abs 1 UStG Erstattung von Vorsteuern aus Tankrechnungen

  • Die Vorsteuererstattung für Kraftstoffe ist für im Drittland (zB Türkei) ansässige Unternehmen im Erstattungsverfahren ausgeschlossen.
  • Dies widerspricht auch nicht dem Assoziierungsabkommen mit dem Drittland, der MwStSystRL, der 13. MwStRL noch dem Legalitätsprinzip. Ob allenfalls ein Verstoß gegen das WTO-Abkommen vorliegt, liegt nicht im Kompetenzbereich des zuständigen Gerichts.

BFG, 24.01.2023, RV/2100790/2022, RV/2100012/2023

 

§ 6 Abs 1 Z 27 UStG Kleinunternehmerbefreiung

  • Die bloße Vermietung eines im Inland liegenden Gebäudes durch einen ausländischen Vermieter begründet idR noch keinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung im Inland.
  • Mangels Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder fester Niederlassung im Inland ist daher für den ausländischen Vermieter auch die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG ausgeschlossen.

BFG, 11.10.2022, RV/3100802/2016

 

§ 24 Abs 11 UStG Differenzbesteuerung und Schätzung

Wurden die iZm der Differenzbesteuerung vorgesehenen besonderen Aufzeichnungspflichten iSd § 24 Abs 11 UStG nicht eingehalten oder nicht ausreichend erfüllt, ist das Finanzamt zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage berechtigt.

BFG, 23.12.2022, RV/2100690/2017

 

§ 12 Abs 10 und Abs 11 UStG Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung iVm Vermietungstätigkeit

  • Die Zuführung von Gegenständen aus dem nichtunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich (zB Einlage aus dem Privatvermögen oder Überführung eines Gegenstandes vom nichtunternehmerischen Bereich einer Körperschaft in deren unternehmerischen Bereich) führt weder zu einem nachträglichen Vorsteuerabzug noch zu einer positiven Vorsteuerberichtigung gem § 12 UStG.
  • Die (positive) Vorsteuerberichtigung erfordert gem § 12 Abs 10
    und 11 UStG eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse.
  • Eine bloß geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhaltes stellt jedoch keine Änderung der Verhältnisse dar und berechtigt somit nicht zur Vorsteuerberichtigung.

BFG, 11.01.2023, RV/4100702/2022

 

§ 11 Abs 12 und Abs 14 UStG iVm § 16 Abs 1 UStG Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilie

  • Der Ankauf eines Gebäudes durch eine GmbH mit anschließender Vermietung an den Gesellschafter (Privatstiftung bzw. deren nahestehenden Personen) ist als bloße umsatzsteuerlich unbeachtliche Gebrauchsüberlassung anzusehen und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, wenn nicht von Anfang an fremdübliche Konditionen vereinbart wurden.
  • Die Fremdüblichkeit war zu versagen, weil eine Vorvertragliche Nutzung mit nachträglicher Pauschalierung ohne Verrechnung von Verzugszinsen und Betriebskosten sowie ein fehlender Möblierungszuschlag gewährt wurde.

BFG, 23.12.2022, RV/7103706/2010

 

§ 12 Abs 11 UStG Vorsteuerberichtigung von Liegenschaften im Umlaufvermögen

  • Findet eine langfristige Nutzung einer Liegenschaft weder im Geschäftszweig noch durch geäußerte Absichten Deckung, so ist sie, unbeschadet der Darstellung im Anlagevermögen, auf Grund des Vorsichtsprinzips dem Umlaufvermögen zuzuordnen.
    Bei steuerfreier Veräußerung dieser Liegenschaft (zB durch Zwangsversteigerung) sind in der Folge die anlässlich des Erwerbs geltend gemachte Vorsteuern gem § 12 Abs 11 UStG zur Gänze (und nicht bloß anteilig) zu berichtigen.

BFG, 13.01.2023, RV/6100204/2022

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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