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Umsatzsteuer Aktuell – Juli 2025

Newsletter – 19.08.2025

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für Juli 2025, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

Steuerbemessungsgrundlage – Normalwert bei konzerninternen Verwaltungsleistungen

Art 72 und Art 80 MwStSystRL

  • Erbringt eine Muttergesellschaft im Rahmen der aktiven Verwaltung konzerninterne Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensführung, Wirtschaft, Immobilienverwaltung, Investitionen, IT und Personalverwaltung an ihre Tochtergesellschaft, stellen diese erbrachten (Dienst-)Leistungen keine einheitliche Leistung dar.
  • Der Normalwert als Bemessungsgrundlage ist daher anhand vergleichbarer Leistungen auf dem freien Markt festzustellen (Art 72 Satz 1 MwStSystRL).
  • Nur wenn keine vergleichbare Leistung existiert, darf auf die tatsächlichen Kosten samt Aufschlag (Cost-Plus-Verfahren) gem Art 72 Satz 2 MwStSystRL abgestellt werden.

EuGH vom 03.07.2025, C-808/23, Högkullen

Gesamtschuldnerische Haftung und Versagung des Vorsteuerabzugs

Art 205 MwStSystRL

  • Art 205 der MwStSystRL steht der gleichzeitigen Versagung des Vorsteuerabzugs und einer gesamtschuldnerischen Haftung des Leistungsempfängers nicht entgegen, wenn dieser wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einer Umsatzsteuerhinterziehung beteiligt war.

EuGH vom 10.07.2025, C-276/24, Konreo

Subventionen als Mietvorauszahlung umsatzsteuerpflichtig

§ 1 Abs 1 Z 1 UStG iVm § 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG

  • Subventionen für Umbauten eines Pflegeheims, die auf Antrag der Betreiber-GmbH vom Land Niederösterreich gewährt und im verkürzten Zahlungsweg direkt an die Eigentümerin des Gebäudes (Tochter-GmbH) ausbezahlt wurden, sind als Mietvorauszahlung (Entgelt) umsatzsteuerpflichtig, wenn sie eindeutig einer konkretisierten Leistung zugeordnet werden können.
  • Nach § 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Subvention (Entgelt) vereinnahmt wurde. Es ist dabei unerheblich, wer die Zahlung leistet, sofern eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt (Leistungsaustausch).

VwGH vom 28.05.2025, Ra 2024/15/0084

Unternehmereigenschaft eines Elternvereins

§ 2 UStG

  • Ein privatrechtlicher Verein (Elternverein für eine Höhere Lehranstalt für Tourismus), der über Jahre hinweg entgeltliche Cateringveranstaltungen (zB Maturaball, Messen, Schifffahrten, etc) organisiert und auf eigene Rechnung und Gefahr betreibt, übt eine nachhaltige, selbständige und auf Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit aus und ist damit unternehmerisch tätig iSd § 2 UStG sowie als Gewerbebetrieb anzusehen.
  • Es liegt zudem kein unentbehrlicher Hilfsbetrieb vor, weil die Vereinszwecke auch ohne Catering erreichbar sind, der Verein vermeidbar in Wettbewerb zu gewerblichen Anbietern getreten ist und durch die nicht fremdübliche Entlohnung der eingesetzten Schüler erhebliche Preisvorteile gegenüber der Konkurrenz hat.

VwGH vom 26.05.2025, Ra 2024/15/0027

Vorsteuererstattungsverfahren und Originalrechnungen

§ 12 UStG

  • Nach der Erstattungsverordnung (BGBI 279/1995 idF BGBI 16/2021) haben nicht in der Europäischen Union ansässige Unternehmer dem Erstattungsantrag die Rechnung im Original beizufügen. Rechnungen, die lediglich als Kopie oder per E-Mail übermittelt wurden, gelten nicht als Originale und berechtigen daher nicht zur Vorsteuererstattung.

BFG vom 02.07.2025, RV/2100181/2024

Kein Vorsteuerabzug für Photovoltaikanlage bei überwiegender Privatnutzung

§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG iVm § 20 Abs 1 Z 1 EStG

  • Einem Überschusseinspeiser steht kein Recht auf Vorsteuerabzug für die Anschaffung, Inbetriebnahme und den Betrieb der Photovoltaikanlage zu, wenn die für private Zwecke entnommene Strommenge die entgeltlich ins Netz eingespeiste Menge (insgesamt) übersteigt.

BFG vom 30.06.2025, RV/7103143/2022

Keine Entgeltminderung bei Rückvergütungen an Genossenschaftsmitglieder

§ 16 Abs 1 Z 1 UStG iVm § 8 Abs 3 Z 2 KStG

  • Rückvergütungen (zB Sonderbonus aus dem Zentralrabatt), die eine Genossenschaft allein aufgrund der Mitgliedschaft bzw Gesellschafterstellung und nicht als Gegenleistung für eine konkrete Lieferung oder Leistung an ihre Mitglieder auszahlt, sind als verdeckte Gewinnausschüttungen iSd § 8 Abs 3 Z 2 KStG zu qualifizieren und liegt somit keine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG vor.

BFG vom 02.07.2025, RV/6100083/2024

Höhe des Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen

Art 21 Abs 3 und Abs 9 UStG

  • Die verspätete Einreichung von Zusammenfassenden Meldungen kann mit einem Verspätungszuschlag von bis zu 1 % (max EUR 2.200,00) sanktioniert werden, wobei leichte Fahrlässigkeit bereits ausreichend ist.
  • Erfolgt die verspätete Einreichung aufgrund leichter Fahrlässigkeit und sind die übrigen abgabenrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die fristgerecht Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung, ordnungsgemäß erfüllt, kann im Rahmen der Ermessensausübung die Höhe des Verspätungszuschlags von 1 % auf 0,35 % der Bemessungsgrundlage herabgesetzt werden.

BFG vom 07.07.2025, RV/4100049/2025

Optionsausübung iVm Mietvorauszahlungen

§ 6 Abs 1 Z 16 und § 6 Abs 2 UStG

  • Eine im Jahr 2013 vereinnahmte (Miet-)Vorauszahlung für ein Geschäftslokal, die Mietzeiträume ab Juli 2015 betrifft, bleibt auch dann steuerfrei, wenn der Vermieter erst ab 2015 zur Steuerpflicht optiert.
  • Die Option zur Steuerpflicht nach § 6 Abs 2 UStG kann bei einer Dauerleistung wie der Vermietung auch in einem späteren Jahr erstmals ausgeübt werden, da jeder Leistungsabschnitt gesondert steuerlich zu beurteilen ist. Vorauszahlungen, die bereits vor Ausübung der Option vereinnahmt und steuerfrei behandelt wurden, fallen nicht unter die spätere Option.
  • Die nachträgliche Umqualifizierung einer ursprünglich steuerfreien Anzahlung in einen steuerpflichtigen Umsatz stellt keine Änderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des § 16 UStG dar.

BFG vom 03.07.2025, RV/7100740/2019

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
    Details zur Person