Umsatzsteuer Aktuell Juni 2025
Newsletter – 22.07.2025

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für Juni 2025, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:
- Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (Budgetbegleitgesetz 2025)
- Mehrwertsteuerbefreiung der Wiedereinfuhr von zollbefreiten Gegenständen
- Verjährung und Schätzungsbefugnis
- Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sacheinlagen
- Vorsteuerberichtigung bei Zwangsversteigerung von Liegenschaften
- Unternehmereigenschaft eines Reitstallbetreibers
- Keine Steuerbefreiung für schulische Nachmittagsbetreuung
- Formalfehler bei Vorsteuererstattungsantrag
- Steuerschuld kraft Rechnungslegung
Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (Budgetbegleitgesetz 2025)
Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel (§ 6 Abs 1 Z 5b UStG und § 28 Abs 66 Z 1 UStG und 3 sowie Anlage 1 Z 35)
- Einführung einer (echten) Umsatzsteuerbefreiung (dh 0 % Steuersatz bei gleichzeitigem Vorsteuerabzug) auf chemische, hormonelle und mechanische Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel aller Art.
Erhöhung der Vorsteuerpauschalierung (§ 14 Abs 1 Z 1 UStG)
- Die Deckelung der Vorsteuerpauschale iHv 1,8 % der Umsätze wird für den Veranlagungszeitraum 2025 auf max EUR 5.760,00 bzw ab dem Veranlagungszeitraum 2026 auf max EUR 7.560,00 erhöht.
- Die Änderung ist erstmals auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
BGBl. I Nr. 25/2025 vom 30. Juni 2025
Mehrwertsteuerbefreiung der Wiedereinfuhr von zollbefreiten Gegenständen
Art 143 Abs 1 lit e MwStSystRL
- Die Mehrwertsteuerbefreiung der Wiedereinfuhr von zollbefreiter Waren gemäß Art 143 Abs 1 lit e MwStSystRL ist auch bei Verstößen bzw Nichterfüllung formaler zollrechtliche Verpflichtungen (zB unterlassene Gestellung oder Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr) zu gewähren.
- Maßgeblich ist, dass die materiellen Voraussetzungen, insbesondere die Rückführung der Gegenstände in unverändertem Zustand, erfüllt sind und die Verstöße auf bloßer Fahrlässigkeit beruhen.
EuGH vom 12. Juni 2025, C-125/24, Palmstrale
Verjährung und Schätzungsbefugnis
§ 19 UStG iVm §184 Abs 2 BAO
- Bei Vorliegen eines nicht aufgeklärten Vermögenszuwachs (zB Zufluss ungeklärter Bargeldbeträge) besteht für die Abgabenbehörde innerhalb der Verjährungsfristen gem § 207 Abs 2 und § 209 Abs 3 BAO die Möglichkeit zur Schätzung der Bemessungsgrundlage gemäß § 184 BAO.
VwGH vom 07. Mai 2025, Ra 2023/13/0117
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sacheinlagen
§ 12 Abs 10 UStG iVm Art 19 MwStSystRL
- Der VwGH möchte in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH klären, ob eine unentgeltliche (Sach-)Einlage von unternehmerisch genutzten Liegenschaften in eine Kapitalgesellschaft als Lieferung gegen Entgelt oder alternativ als Entnahme eines Gegenstandes im Sinne des Art 16 der MwStSystRL zu qualifizieren ist.
- Darüber hinaus soll geprüft werden, ob das österreichische Recht, wonach eine steuerneutrale Übertragung nur im Rahmen von Umgründungen im Sinne des UmgrStG vorgesehen ist, mit Art 19 der MwStSystRL vereinbar ist und ob sich ein Steuerpflichtiger unmittelbar auf diesen Artikel zu seinen Gunsten berufen kann.
VwGH vom 28. Mai 2025, Ro 2024/13/0020
Vorsteuerberichtigung bei Zwangsversteigerung von Liegenschaften
§ 12 Abs 11 UStG iVm § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG
- Erfolgt der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 9 UStG bei der Zwangsversteigerung von unternehmerisch genutzten Liegenschaften (Chalets) nicht spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes gegenüber dem Exekutionsgericht, erfolgt die Zwangsversteigerung umsatzsteuerfrei und führt zu Vorsteuerberechtigung gem § 12 Abs 11 UStG.
- Eine Vorsteuerberichtigung ist ausgeschlossen, wenn die Liegenschaft nicht vom vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, sondern im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens durch eine andere Person übertragen bzw versteigert wird.
BFG vom 07. Mai 2025, RV/1100204/2021
Unternehmereigenschaft eines Reitstallbetreibers
§ 2 Abs 1 UStG iVm Liebhaberei VO
- Der regelmäßige Betrieb eines Reitstalls durch einen gemeinnützigen Verein mit entgeltlicher Einstellung 30 fremder Pferde und Einsatz von Personal (2 Angestellte) stellt eine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs 1 UStG dar und begründet Unternehmereigenschaft.
- Eine umsatzsteuerliche Liebhaberei ist ausgeschlossen, da es sich nicht um eine typischerweise privat veranlasste Tätigkeit gemäß § 1 Abs 2 LVO handelt, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
BFG vom 07. Mai 2025, RV/7101270/2020
Keine Steuerbefreiung für schulische Nachmittagsbetreuung
§ 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG (idF BGBI 62/2018)
- Eine schulische Nachmittagsbetreuung bei der Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichts- und Organisationsleistungen überwiegen, stellt eine einheitliche, komplexe Betreuungsleistung dar, für die die Steuerbefreiung für Unterrichtsleistung iSd § 6 Abs 1 Z 11 lit a und lit b UStG nicht zur Anwendung kommt.
BFG vom 22. Mai 2025, RV/2100226/2020
Formalfehler bei Vorsteuererstattungsantrag
§ 12 UStG iVm § 21 UStG
- Bloße formale Mängel im Vorsteuererstattungsantrag (zB unzulässige Zusammenfassen mehrerer Rechnungen unter einer Position) führen nicht automatisch zum Verlust des Vorsteuerabzugs, sofern die Rechnungsinhalte nachvollziehbar und die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, leicht erkennbare Fehler zu korrigieren oder den Steuerpflichtigen zur Berichtigung aufzufordern.
BFG vom 26. Mai 2025, RV/2100710/2024
Steuerschuld kraft Rechnungslegung
§ 11 Abs 14 UStG
- Stellen verbundenen Unternehmen trotz Fehlens eines umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustauschs und unabhängig von einem etwaigen Zahlungsfluss Honorarnoten aus, die sämtliche Rechnungsmerkmale des § 11 UStG erfüllen und in denen Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird, liegt eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs 14 UStG vor.
BFG vom 28. Mai 2025, RV/6100400/2024
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Autor:innen
- Hannes GurtnerWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
