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Umsatzsteuer Aktuell – Mai 2024

Newsletter – 01.10.2024

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für Mai 2024, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

 

RL 2003/96/EG und Art 78 Abs 1 lit a MwStSystRL Rückverbringung in Steuerlager

  • Für die Rückverbringung von als Heizstoff bestimmte Energieerzeugnisse in das Steuerlager unter Verstoß gegen geltende nationale Zollvorschriften (zB fehlende Mitteilung an Behörde, fehlende Kennzeichnung und Färbung), kann unabhängig von der tatsächlichen Verwendung nicht der höhere Verbrauchssteuersatz für Kraftstoffe angewandt werden.
  • Darüber hinaus kann die höhere Verbrauchsteuer für Kraftstoffe auch nicht als Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer angesehen werden, es sei denn, dass eine Lieferung der betreffenden Energieerzeugnisse zur Verwendung als Kraftstoff erfolgt.

EuGH, 25. April 2024, C‑657/22, Bitulpetrolium Serv

Art 73 MwStSystRL Bemessungsgrundlage für entgeltliche Sacheinlagen

  • Die Steuerbemessungsgrundlage für eine Sacheinlage im Zuge einer Kapitalerhöhung (Grundstück im Austausch gegen Aktien) ist anhand des Ausgabewertes der Aktien zu bestimmen, sofern vertraglich vereinbart wurde, dass die Gegenleistung für diese steuerpflichtige Grundstückseinbringung in diesem Ausgabewert (und nicht der Nennwert) der Aktien besteht.

EuGH, 8. Mai 2024, C‑241/23, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie

Art 23 Abs 2 UAbs 1 MwStSystRL Vorsteuererstattungsverfahren

  • Das Vorsteuererstattungsverfahren an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtigen darf nicht allein deshalb verwehrt werden, weil auf ein Ersuchen um zusätzliche Information verspätet geantwortet wurde, sonst aber alle materiellen Voraussetzungen für die Erstattung erfüllt sind.

EuGH, 16. Mai 2024, C‑746/22, Slovenské Energetické Strojárne

§ 12 Abs 1 UStG E-PKW: Gratisstrombezugsrecht und Angemessenheitsgrenze

  • Ein eingeräumtes Gratisstrombezugsrecht bei Kauf eines E-PKW ist als ein getrennt bewertbares Wirtschaftsgut anzusehen.
  • Das Gratisstrombezugsrecht ist nicht in die Anschaffungskosten des PKW nach § 1 PKW-Angemessenheitsverordnung einzubeziehen und muss folglich getrennt steuerlich geltend gemacht werden.
  • Der VwGH bestätigt, dass die Angemessenheitsgrenze iHv EUR 40.000,00 als „Brutto-Grenze“ anzusehen ist.

VwGH, 20. März 2024, Ro 2022/15/0043

§ 11 Abs 12 UStG Rechnungsberichtigung wirkt ex nunc

  • Nach herrschender Rechtsprechung des VwGH wirkt eine Rechnungsberichtigung ex nunc.
  • Die Steuerschuld kraft Rechnungsausstellung des Rechnungsausstellers entfällt durch die spätere Rechnungsberichtigung nicht bereits rückwirkend auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung, sondern erst auf den Zeitpunkt der Rechnungskorrektur.

VwGH, 27. März 2024, Ra 2024/13/0032

§ 1 Abs 1 Z 1 UStG Leistender Unternehmer

  • Als leistender Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG gilt, wer die Leistungen im eigenen Namen erbringt und im Außenverhältnis tatsächlich zur Leistungserbringung verpflichtet ist.

VwGH, 27. März 2024, Ra 2021/13/0093

§ 2 Abs 2 UStG Kammerumlage bei umsatzsteuerlichen Organschaften

  • Für die Berechnung der Kammerumlage sind die Gesellschaften einer umsatsteuerlichen Organschaft isoliert zu betrachten.
  • Jede einzelne Gesellschaft im Organkreis hat gesondert zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß Kammermitgliedschaft und Kammerumlagepflicht bestehen.

VwGH, 20. Februar 2024, Ra 2022/15/0008

§ 12 Abs 10 UStG Vorsteuerberichtigung bei Großreparaturen

  • Werden innerhalb des im § 12 Abs 10 UStG genannten Zeitraums Immobilien, an denen vor den Verkäufen Umbauarbeiten durchgeführt wurden, umsatzsteuerfrei veräußert, sind die dafür angefallene Vorsteuerbeträge zu berichtigen.
  • Dabei ist irrelevant, ob die Investitionen durch von den Mietern zu tragende Erhaltungs- und Verbesserungsaufwände iSd § 14 WGG (zum Teil) mittels Fremdmittel oder durch Förderungen finanziert werden.
  • Damit bauliche Maßnahmen unter den Begriff der „Großreparatur“ iSd § 12 Abs 10 UStG fallen, muss es sich um einen
    • nicht aktivierungspflichtigen Aufwand,
    • der einerseits nicht „regelmäßig“ erwächst und
    • der andererseits „ins Gewicht fällt“ handeln.
  • Investitionen (zB Verfliesung von Balkonen, Sanierung der Stiegenpodeste, Erneuerung der Eingangstüren / Vordach), die den Betrag von EUR 5.000,00 nicht überschreiten, sind von der Berichtigung nach § 12 Abs 10 UStG auszunehmen, da derartige Bagatellbeträge „nicht ins Gewicht fallen“.

BFG, 8. Jänner 2024, RV/4100285/2021

§ 6 Abs 1 Z 19 / Z 26 UStG Keine Steuerbefreiung für entgeltliche Überlassung von Patientenkartei

  • Die Veräußerung einer Patientenkartei fällt als sonstige Leistung im Rahmen einer Praxisübernahme nicht unter die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§ 6 Abs 1 Z 26 UstG), sondern liegt vielmehr ein nicht steuerfreies Hilfsgeschäft vor.
  • Mangels fehlender Lieferung eines Gegenstandes ist der Befreiungstatbestand gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UStG ebenfalls nicht anwendbar, weshalb der Umsatz aus dem Verkauf des Kundenstocks steuerpflichtig zu behandeln ist.

BFG, 9. April 2024, RV/7105211/2018

 

Hier erfahren Sie über zum Thema „Umsatzsteuer“.

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
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