Umsatzsteuer Aktuell – Mai 2025
Newsletter – 30.06.2025

Nachfolgend das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für Mai 2025, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:
- Keine USt-Pflicht bei Pauschalen Verlustabdeckungen
- Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Kleinsendungen
- Wirksame Verzichtserklärung auf Pauschalierung durch Abgabe von UVAs
- Kein steuerbarer Eigenverbrauch bei Handy-Überlassung
- Nichtabzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten
- Liegenschaftsübertragung an Gesellschafter zum Buchwert – keine verdeckte Gewinnausschüttung
- Steuerbefreiung für Vermittlung von Gesellschaftsanteilen
- Kein Vorsteuerabzug für nachträgliche Dekontaminierungskosten
- Keine Abgabenerhöhung mangels Vorsatz bei Fehler in UVA
Keine USt-Pflicht bei Pauschalen Verlustabdeckungen
Art 73 MwStSystRL
Pauschale Ausgleichsleistungen, die von Gebietskörperschaften an ein Verkehrsunternehmen zur Deckung von Verlusten im öffentlichen Personenverkehr gezahlt werden, stellen keine „unmittelbar mit dem Preis zusammenhängenden Subventionen“ iSd Art 73 MwStSystRL dar und unterliegen somit nicht der Mehrwertsteuer.
EuGH vom 8.5.2025, C-615/23, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej
Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Kleinsendungen
Art 143 Abs 1 lit b MwStSystRL
- Die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen nicht kommerzieller Art ist auch dann zu gewähren, wenn diese von einer Privatperson aus einem Drittland an eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat versandt werden, unabhängig davon, ob der Empfänger im Einfuhrmitgliedstaat ansässig ist.
- Eine innerstaatliche Regelung, die diese Steuerbefreiung auf im Einfuhrstaat ansässige Empfänger beschränkt, ist mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.
EuGH vom 8.5.2025, C-405/24, L (Petits envois non commerciaux)
Wirksame Verzichtserklärung auf Pauschalierung durch Abgabe von UVAs
§ 22 Abs 6 UStG
- Nach der aktuellen Rechtsprechung des VwGH kann die Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen nach den allgemeinen Vorschriften des UStG durch einen nichtbuchführungspflichtigen Land- und Forstwirt als wirksame Erklärung zum Verzicht auf die Pauschalierung gemäß § 22 Abs 6 UStG gewertet werden, sofern aus den Gesamtumständen der Parteiwille zur Regelbesteuerung objektiv klar erkennbar ist.
VwGH vom 26.3.2025, Ra 2024/13/0092
Kein steuerbarer Eigenverbrauch bei Handy-Überlassung
§ 3a Abs 1a Z 2 UStG
- Die unentgeltliche Überlassung eines Diensthandys an einen österreichischen Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens stellt mangels Entgelts und aufgrund des geringen Ausmaßes bloß eine Aufmerksamkeit dar und führt nicht zu einem steuerbaren Eigenverbrauch im Inland.
- Ein Eigenverbrauch wird grundsätzlich an dem Ort verwirklicht, an dem die Schmälerung des Unternehmensvermögens bzw die tatsächliche Vermögensminderung des ausländischen Unternehmens eintritt (hier: Liechtenstein).
BFG vom 25.2.2025, RV/2100074/2024
Nichtabzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten
§ 12 UStG iVm § 20 EStG
- Strafverteidigungskosten iZm einem Finanzstrafverfahren, die in keinem unmittelbaren und ausschließlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, sondern auf vorsätzliches steuerliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, stellen keine Betriebsausgaben dar und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
BFG vom 29.4.2025, RV/7101225/2019 und RV/7101966/2020
Liegenschaftsübertragung an Gesellschafter zum Buchwert – keine verdeckte Gewinnausschüttung
§ 4 Abs 9 UStG iVm § 8 Abs 2 KStG
- Der Verkauf von Wohnungen durch eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter zum Buchwert stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Transaktion zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Kreditfälligstellung erfolgt und ein fremdüblicher Verkauf unter den gegebenen Umständen nicht möglich war.
- Folglich ist der vereinbarte Buchwert als Entgelt anzusehen und kommt die Normalwertregelung (Hochschleusung des Entgeltes) schon dem Grunde nach nicht zur Anwendung.
BFG vom 14.5.2025, RV/7103865/2020
Steuerbefreiung für Vermittlung von Gesellschaftsanteilen
§ 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG
- Übernimmt ein Dritter für einen Auftraggeber die Durchführung des Verkaufs sämtlicher Anteile an einer Gesellschaft, liegt keine steuerpflichtige Besorgungsleistung, sondern eine steuerfreie Vermittlungsleistung iSd § 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG vor.
- Entscheidend ist, dass die Tätigkeit über eine bloße Namhaftmachung potenzieller Erwerber hinausgeht und unmittelbar auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet ist, wie etwa durch aktive Kontaktaufnahme, Teilnahme an Verhandlungen, ein Erfolgshonorar bei Zustandekommen des Vertrags oder eine Einbindung über den gesamten Verkaufsprozess geleistet wird.
BFG vom 6.5.2025, RV/2100400/2021
Kein Vorsteuerabzug für nachträgliche Dekontaminierungskosten
§ 12 Abs 1 Z 1 lit a UStG
- Leistungen iZm der Dekontaminierung eines Grundstücks, auf dem bis 1973 ein steuerpflichtiger Betrieb geführt wurde, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug, wenn die Sanierung erst Jahrzehnte später im Hinblick auf eine geplante steuerfreie Grundstücksüberlassung erfolgt.
- Trotz ursprünglicher betrieblicher Verursachung liegt kein direkter und unmittelbarer Zusammenhang mit einer (ehemaligen) unternehmerischen Tätigkeit mehr vor, weshalb eine bloße gesetzliche Pflicht zur Sanierung keinen nachträglichen Vorsteuerabzug begründet.
BFG vom 9.4.2025, RV/5100360/2023
Keine Abgabenerhöhung mangels Vorsatz bei Fehler in UVA
§ 21 UStG iVm § 29 Abs 6 und 33 FinStrG
- Bei bloß irrtümlichen Fehlern in Umsatzsteuervoranmeldungen (zB Periodenverschiebung des Vorsteuerabzugs, Doppelbuchungen, Ausweisfehlern) liegt kein Finanzvergehen iSd FinStrG vor, sofern kein vorsätzliches Verhalten festgestellt werden kann.
BFG vom 23.4.2025, RV/5100140/2024
Das könnte Sie auch interessieren