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Unternehmer-Telegramm Mai 2026

Newsletter – 06.05.2026

Digitales Schloss am Laptop symbolisiert aktuelle Compliance-Themen für Unternehmer:innen wie Warnungen vor Fake-E-Mails, KI-Regulatorik und Mindestbesteuerung mit Frist 30. Juni 2026.

Folgende Themenbereiche können für Sie als Unternehmer:in aktuell von Interesse sein:

 

Warnhinweis zu Fake-E-Mails im Namen von Behörden

Aktuell ist besondere Vorsicht im Zusammenhang mit gefälschten E-Mails geboten, die im Namen von Behörden versendet werden. Diese Fake-E-Mails sind oftmals täuschend echt gestaltet und daher nur schwer von tatsächlichen behördlichen Nachrichten zu unterscheiden.

Typische Merkmale solcher Fake-E-Mails sind insbesondere:

  • Im Anzeigenamen offiziell wirkende Absender-E-Mail-Adressen
    Wichtig: E-Mail-Adressen österreichischer Behörden enden ausschließlich auf gv.at
  • Betreffzeilen mit Aufforderungen zur Übermittlung oder Anforderung von Daten
  • Aufforderungen verbunden mit auslaufenden Zugangsdaten (z. B. FinanzOnline-Zugänge)
  • beigefügte Excel-Dateien, die mit sensiblen Informationen auszufüllen und retour zu senden sind
  • die Verwendung amtlich wirkender Logos und Layouts

Sollten Sie eine Fake-E-Mail in Ihrem Postfach finden, sollte die Nachricht sofort gelöscht werden. Weiter ist dringend davon abzuraten, die Anlagen zu öffnen bzw. Unternehmens- oder Personendaten bekannt zu geben.

Derzeit sind insbesondere Fake-E-Mails im Namen der Statistik Austria im Umlauf. Auch die Wirtschaftskammer warnt ausdrücklich vor diesen betrügerischen Nachrichten. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.wko.at/warnungen/falsche-emails-im-namen-statistik-austria

Darüber hinaus sind derzeit Fake-E-Mails im Umlauf, die sich als offizielle Nachrichten des Finanzamts ausgeben. Auch hier ist erhöhte Vorsicht geboten, da die Kommunikation mit dem Finanzamt im Regelfall ausschließlich über FinanzOnline erfolgt.

Gerne stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei LeitnerLeitner in diesem Zusammenhang zur Verfügung.

Sicherer und effizienter Einsatz von Künstlicher Intelligenz

KI – Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Unternehmen stehen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz vor verschiedenen Herausforderungen und Risiken sowie vor der Einhaltung relevanter regulatorischer Anforderungen.

Herausforderungen Risiken Regulatorik
  • Keine KI-Nutzung oder KI-Nutzung ohne klare Regeln
  • Mangelnder Digitalisierungsgrad von Prozessen
  • Fehlendes Know-How
  • Compliance Verstöße
  • Bußgelder & Sanktionen
  • Reputationsschäden
  • Produktivitätsverlust
  • EU AI-Act, DSGVO, etc. schaffen Pflichten und Nachweise à KI wird prüfbar
  • Dokumentation, Transparenz, Schulung, Governance

LeitnerLeitner begleitet Unternehmen mit gezielten Beratungsleistungen bei der Umsetzung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Rechtssicherheit und Compliance

  • Prüfung von KI-Systemen auf Compliance, Legal & Assurance
  • Bewertung von Risiken und regulatorischen Lücken (EU AI-Act, DSGVO)
  • Maßnahmenpläne, Richtlinien, Schulungen und Governance
  • Risiko-, Gap- und Bewertungsberichte inkl. Dokumentation

Ausrichtung und Strategie

  • Reifegradmodell inkl. identifizierter Potentiale und Risiken sowie Use Cases
  • Zielbild für KI im Unternehmen
  • Festlegung von Governance, Rollen, Verantwortlichkeiten
  • Roadmap mit konkreten Maßnahmen, Zeitplan und Verantwortlichkeiten

Tool-Einführungsbegleitung

  • Dokumentierter Anforderungskatalog
  • Auswahl, Benchmark & Bewertung von KI-Tools und Anbietern inkl. Entscheidungsgrundlage
  • Vertragsprüfung und Verhandlungsbegleitung
  • Klare Prozesse und Verantwortlichkeiten

Sonderthemen

  • KI-Sicherheit und Architektur
  • Vorbereitung auf ISO 42001-Zertifizierungen und Behördenprüfungen
  • Sicherheitsanalysen, Architektur-Empfehlungen und Prüfungsbegleitung

Gerne stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten im Rahmen eines Erstgesprächs mit strukturierter Statusanalyse zur Verfügung.

Mindestbesteuerungsgesetz Compliance – Deadline bis 30. Juni 2026

Die Regelungen der globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) sind für österreichische Geschäftseinheiten einer (multi-)nationalen Unternehmensgruppe relevant, sofern der konsolidierte Gesamtumsatz in mindestens zwei der letzten vier Wirtschaftsjahre über EUR 750 Mio. lag. Die Regelungen gelten erstmals für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Ziel des Mindestbesteuerungsgesetzes ist es, sicherzustellen, dass große Unternehmensgruppen weltweit einer effektiven Mindeststeuerbelastung von 15 % unterliegen.

Mindeststeuerbericht – Compliance

Für in Österreich gelegene Geschäftseinheiten einer (multi-)nationalen Unternehmensgruppe mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mehr als EUR 750,00 Mio. besteht die Verpflichtung zur Einreichung eines Mindeststeuerberichts. Bei mehreren im Inland gelegenen Geschäftseinheiten ist eine berichtspflichtige Einheit zu benennen, die der Berichtspflicht nachkommt.

Hinweis: Durch die Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine österreichische Einheit entfällt die Verpflichtung für die übrigen österreichischen Geschäftseinheiten. Die Benennung der berichtspflichtigen Einheit hat bis spätestens 30. Juni 2026 zu erfolgen.

Der Mindeststeuerbericht ist regulär spätestens 15 Monate nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen, wobei für Übergangsjahre eine verlängerte Einreichungsfrist von 18 Monaten vorgesehen ist.

Wichtig: Für das erste Wirtschaftsjahr 2024 ist bis spätestens 30. Juni 2026 ein Mindeststeuerbericht in Österreich einzureichen. Bei vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahren können abweichende Fristen gelten.

Wird der Mindeststeuerbericht von der ausländischen obersten Muttergesellschaft im Ausland eingereicht, entfällt die Verpflichtung zur Einreichung in Österreich. Die in Österreich ansässige berichtspflichtige Geschäftseinheit ist jedoch verpflichtet, dem Finanzamt folgende Informationen mitzuteilen:

  • Identität der berichtspflichtigen ausländischen Geschäftseinheit
  • Steuerhoheitsgebiet, in dem die ausländische Geschäftseinheit ansässig ist

Wichtig: Diese formale Mitteilungspflicht hat ebenfalls bis spätestens 30. Juni 2026 zu erfolgen.

Die oben genannten Mitteilungspflichten können über FinanzOnline erfüllt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der entsprechenden Mitteilung.

 

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Autor:innen

  • Maria Schlagnitweit
    Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin | Partnerin | Gesellschafterin
    Details zur Person
  • Martin Mang
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
    Details zur Person