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UPDATE: Vorschlag zum Omnibus-Package durch Europäische Kommission veröffentlicht

News – 26.02.2025

Zu diesem Thema gab es zwischenzeitlich ein Update, nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Europäische Kommission hat am heutigen Tag das Omnibus-Package veröffentlicht, welches die Leaks vom Wochenende zum Teil bestätigt. Im Fokus der sogenannten Omnibus-Richtlinie stehen die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und die EU-Taxonomie-Verordnung mit der Zielrichtung einer erheblichen Reduktion der Verpflichtungen für Unternehmen in diesem Zusammenhang.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • CSRD
    • PIEs (Public Interest Entities / kapitalmarktorientierte Unternehmen) mit über 500 Mitarbeiter:innen sind weiterhin berichtspflichtig auf Basis der CSRD.
    • Nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeiter:innen sollen gänzlich aus der CSRD-Berichtspflicht genommen werden (Vereinheitlichung an die Schwellenwerte bzgl Mitarbeiter:innen lt CSDDD, jedoch nicht Anpassung der Umsatzgrenzen).
    • Verschiebung der Frist für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen über 1.000 Mitarbeiter:innen um weitere 2 Jahre (erstmalig zu berichtendes Geschäftsjahr ab 1. Jänner 2027).
    • Vereinheitlichung von CSRD und CSDDD ua in Bezug auf die Vereinfachung der Wertschöpfungskette mit ausschließlichem Fokus auf direkte Geschäftspartner
    • Es soll keine sektorspezifischen Standards geben.
    • Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte lt CSRD soll ausschließlich auf Basis „limited assurance“ stattfinden und es soll keinen Übergang zu „reasonable assurance“ geben.
  • CSDDD
    • Vereinfachung der Sorgfaltspflicht mit ausschließlichem Fokus auf direkte Geschäftspartner (Tier 1).
    • Anhebung der Beurteilungsintervalle der Sorgfaltspflicht von einem auf fünf Jahre.
    • Abkehr von der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung und Strafen sollen nicht mehr umsatzgebunden sein.
  • EU-Taxonomie
    • Berichterstattung ebenfalls nur für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeiter:innen und über € 450 Mio Umsatz.
    • Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeiter:innen und bis zu € 450 Mio Umsatz müssen lediglich anführen, dass nachhaltige Umsätze erwirtschaftet wurden und können von der Offenlegung des OpEx absehen.
    • Nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen lediglich freiwillig berichten dürfen.

Die Vorschläge werden nun im Europäischen Parlament diskutiert und verhandelt. Diese können Sie unter folgendem Link downloaden: https://finance.ec.europa.eu/publications/commission-simplifies-rules-sustainability-and-eu-investments-delivering-over-eu6-billion_en

Was können diese Änderungen konkret für Ihr Unternehmen bedeuten? Unsere Expert:innen unterstützen Sie auch in diesen Belangen! Kontaktieren Sie uns hier.

Autor:innen

  • Heribert Bach
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
    Details zur Person
  • Andrea Wartner-Weixlbaumer
    Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin | Partnerin
    Details zur Person

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