UPDATE: Vorschlag zum Omnibus-Package durch Europäische Kommission veröffentlicht
News – 26.02.2025
Zu diesem Thema gab es zwischenzeitlich ein Update, nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Europäische Kommission hat am heutigen Tag das Omnibus-Package veröffentlicht, welches die Leaks vom Wochenende zum Teil bestätigt. Im Fokus der sogenannten Omnibus-Richtlinie stehen die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und die EU-Taxonomie-Verordnung mit der Zielrichtung einer erheblichen Reduktion der Verpflichtungen für Unternehmen in diesem Zusammenhang.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- CSRD
- PIEs (Public Interest Entities / kapitalmarktorientierte Unternehmen) mit über 500 Mitarbeiter:innen sind weiterhin berichtspflichtig auf Basis der CSRD.
- Nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeiter:innen sollen gänzlich aus der CSRD-Berichtspflicht genommen werden (Vereinheitlichung an die Schwellenwerte bzgl Mitarbeiter:innen lt CSDDD, jedoch nicht Anpassung der Umsatzgrenzen).
- Verschiebung der Frist für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen über 1.000 Mitarbeiter:innen um weitere 2 Jahre (erstmalig zu berichtendes Geschäftsjahr ab 1. Jänner 2027).
- Vereinheitlichung von CSRD und CSDDD ua in Bezug auf die Vereinfachung der Wertschöpfungskette mit ausschließlichem Fokus auf direkte Geschäftspartner
- Es soll keine sektorspezifischen Standards geben.
- Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte lt CSRD soll ausschließlich auf Basis „limited assurance“ stattfinden und es soll keinen Übergang zu „reasonable assurance“ geben.
- CSDDD
- Vereinfachung der Sorgfaltspflicht mit ausschließlichem Fokus auf direkte Geschäftspartner (Tier 1).
- Anhebung der Beurteilungsintervalle der Sorgfaltspflicht von einem auf fünf Jahre.
- Abkehr von der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung und Strafen sollen nicht mehr umsatzgebunden sein.
- EU-Taxonomie
- Berichterstattung ebenfalls nur für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeiter:innen und über € 450 Mio Umsatz.
- Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeiter:innen und bis zu € 450 Mio Umsatz müssen lediglich anführen, dass nachhaltige Umsätze erwirtschaftet wurden und können von der Offenlegung des OpEx absehen.
- Nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen lediglich freiwillig berichten dürfen.
Die Vorschläge werden nun im Europäischen Parlament diskutiert und verhandelt. Diese können Sie unter folgendem Link downloaden: https://finance.ec.europa.eu/publications/commission-simplifies-rules-sustainability-and-eu-investments-delivering-over-eu6-billion_en
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Autor:innen
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Heribert BachWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
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Andrea Wartner-WeixlbaumerWirtschaftsprüferin | Steuerberaterin | PartnerinDetails zur Person