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Vertretung durch Steuerberater: Wann endet die Kontrollverantwortung des Unternehmers?

News – 21.05.2026

Im Rahmen abgabenrechtlicher Pflichten stellt sich häufig die Frage, inwieweit sich Beschuldigte auf ihren steuerlichen Vertreter verlassen dürfen – insbesondere bei der Erstellung von Steuererklärungen. Damit hat sich das Bundesfinanzgericht (BFG 2.9.2025, RV/7300061/2024) beschäftigt.

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Begrenzung der Kontrollpflichten bei Beauftragung eines befugten Parteienvertreters, etwa eines Steuerberaters, und deren Bedeutung für finanzstrafrechtliche Verfahren.

Steuerberater als Parteienvertreter: Vertrauen mit rechtlichen Grenzen

Verlässt sich ein Unternehmer bei der Erstellung seiner Steuererklärungen auf eine befugte Steuerberaterin, der er alle relevanten Informationen vollständig übermittelt hat, kann daraus eine wesentliche Entlastung im Finanzstrafverfahren resultieren.

Kernaussage

Wird die steuerliche Verpflichtung auf Basis der fachlichen Anweisungen eines befugten Parteienvertreters erfüllt, fehlt es an der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Vorsätzlichkeit oder groben Fahrlässigkeit – sofern keine gegenteiligen Hinweise vorliegen.

Kontrollpflichten des Vollmachtgebers: Wann enden sie?

Grundsätzlich trifft den Vollmachtgeber eine Pflicht zur inhaltlichen Kontrolle der von ihm delegierten Aufgaben. Diese Kontrollverpflichtung ist jedoch eingeschränkt:

Situation

Kontrollpflicht des Vollmachtgebers

Beauftragung eines Laien Hohe Kontrollverpflichtung
Beauftragung eines berufsmäßigen
Parteienvertreters (z. B. Steuerberater)
Eingeschränkte Kontrollpflicht

Rechtliche Bewertung

Die Pflicht zur Kontrolle endet regelmäßig dort, wo ein professioneller Parteienvertreter mit der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Rechtshandlungen beauftragt wird. Dies stärkt die Rechtsposition des Normadressaten im Falle eines Finanzstrafverfahrens.

Relevanz für die Praxis

Diese rechtliche Einschätzung hat große praktische Bedeutung für Unternehmen, Geschäftsführer und Selbstständige, die ihre steuerlichen Angelegenheiten an Steuerberater delegieren:

  • Rechtssicherheit: Klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Mandant und Steuerberater.
  • Haftungsvermeidung: Reduktion persönlicher Haftungsrisiken bei vollständiger und wahrheitsgemäßer Information des Beraters.
  • Effizienz: Erleichterung der organisatorischen Steuerpflichtenerfüllung im betrieblichen Alltag.

Fazit

Vertrauen in den Steuerberater schützt – bei richtiger Information

Wer einen befugten steuerlichen Vertreter beauftragt und diesem alle entscheidenden Informationen zur Verfügung stellt, darf darauf vertrauen, dass die steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt werden. Die Kontrollpflichten des Mandanten sind in einem solchen Fall rechtlich eingeschränkt – mit positiver Wirkung im Finanzstrafverfahren.

Lassen Sie Ihre steuerlichen Abläufe regelmäßig prüfen – und sorgen Sie für vollständige und transparente Kommunikation mit Ihrem Steuerberater. So schützen Sie sich rechtlich und organisatorisch.

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