News > Zur Befugnis des Bundesfinanzgerichts, in der Sache selbst zu entscheiden. Abgrenzung der reformatorischen von der kassatorischen Kompetenz

Zur Befugnis des Bundesfinanzgerichts, in der Sache selbst zu entscheiden. Abgrenzung der reformatorischen von der kassatorischen Kompetenz

Publikationen – 01.09.2015