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Finanzstrafrecht 2022 – Forum für Praktiker:innen

Events

Wann

21.06.2022
09.00 - 17.00 Uhr

Wo

Schönbrunner Schloßstraße 47
1130 Wien

Die hochkarätige Fachtagung 2022 findet zum 13. Mal statt und widmet sich ausgewählten Themen zum Finanzstrafrecht:

  • Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Amt für Betrugsbekämpfung
  • Der neue elektronische Akt im Finanzstrafrecht – praktische Gesichtspunkte
  • Finanzstrafrechtliche Folgewirkung einer Betriebsprüfung nach der Organisationsreform
  • Prüfung der COVID-Förderungen und mögliche strafrechtliche Konsequenzen
  • Finanzstrafverfahren vor dem BFG – praktische Aspekte für die Verfahrensführung
  • Konsens- vs Konfliktverteidigung
  • Aktuelle finanzstrafrechtliche Fallgestaltungen und Problemstellungen aus der Praxis des Finanzstrafreferenten und des Verteidigers

Es werden praktische Erfahrungen ausgetauscht und diskutiert.

Für die Tagung konnten namhafte Referent:innen gewonnen werden

  • Dr. Rainer Brandl, Steuerberater, Partner bei LeitnerLeitner
  • HR Wilfried Lehner, MLS, Leiter Finanzpolizei, BMF
  • Dr. Gerhard Pohnert, Richter, Landesgericht für Strafsachen Wien
  • Mag. Tanja Rösler, Amt für Betrugsbekämpfung – Bereich Strafsachen, BMF
  • Mag. Mario Schmieder, Rechtsanwalt, Partner bei LeitnerLaw Rechtsanwälte (Edthaler Leitner-Bommer Schmieder & Partner Rechtsanwälte GmbH)
  • Dr. Michaela Schmutzer, Richterin, BFG
  • Mag. Norbert Schrottmeyer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Gerichtssachverständiger, Partner bei LeitnerLeitner
  • Mag. Elfriede Teichert, Amt für Betrugsbekämpfung – Leiterin Bereich Finanzstrafsachen, BMF

ORT UND ZEIT

Orangerie Schönbrunn
Schönbrunner Schlossstraße 47
1130 Wien
9.00 – 17.00 Uhr

ANMELDUNG

meeting.leitner@leitnerleitner.com bis 14. Juni 2022

Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach dem Eingangsdatum. Ihre Anmeldung für die Tagung nehmen wir gerne per E-Mail entgegen. Begrenzte Teilnehmerzahl.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist verbindlich. Stornierungen bis 14. Juni 2022 sind kostenlos möglich. Danach bzw bei Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig. Die Nennung eines:einer Ersatzteilnehmer:in ist ohne Zusatzkosten möglich.

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation kann es kurzfristig zu organisatorischen Änderungen kommen.

TEILNAHMEGEBÜHR

EUR 350,00 exkl USt/Person.
EUR 200,00 exkl USt/Person für Richter:innen, Staatsanwält:innen sowie Beamt:innen des Finanzamtes, BMF und BMJ.