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Beratung zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht

Rund um Einstellung, Beschäftigung und Beendigung von Dienstverhältnissen entstehen zahlreiche lohnsteuerliche, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Fragen. LeitnerLeitner berät Unternehmen bei genau diesen Themen – von der Vertragsgestaltung bis zur Lohnabgabenprüfung.

Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung verfolgt unser Team laufend, gemeinsam mit den Rechtsanwält:innen von LeitnerLaw Rechtsanwälte. So erhalten Sie nicht nur die kurzfristig beste Lösung, sondern auch eine belastbare Grundlage für langfristige Entscheidungen.

Businessfrau berät einen Klienten zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht.

Leistungen im Überblick:

  • Gestaltung
    • Beratung bei der Erstellung von Dienstverträgen
    • Abgrenzung von Werkverträgen zu (freien) Dienstverträgen
    • Beratung zu Kollektivvertragseinstufungen
    • Optimale Gestaltung von Geschäftsführerbezügen
    • Vergütungsgestaltung und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Absicherung
    • Beratung bei besonderen Abrechnungsfällen
    • Deckungsprüfungen bei All-in-Vereinbarungen
    • Beratung zu Arbeitszeitregelungen sowie Lohn- und Sozialdumping-Bestimmungen (LSD-BG)
    • Payroll Checks: Prüfung Ihrer Abrechnung auf Fehler- und Nachzahlungsrisiken
    • Personalverrechnung in der Insolvenz
  • Vertretung
    • Unterstützung bei der Gemeinsamen Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (GPLB)
    • Beratung bei Beendigung von Dienstverhältnissen

Wann ist arbeitsrechtliche und lohnsteuerliche Beratung sinnvoll?

Lohnsteuerliche, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Fragen entstehen in nahezu allen Phasen eines Dienstverhältnisses – von der Vertragsgestaltung über Änderungen von Arbeitszeit und Vergütung bis zur Beendigung.

Besonderer Beratungsbedarf besteht bei der Abgrenzung von Dienstverträgen, freien Dienstverträgen und Werkverträgen, bei Kollektivvertragseinstufungen, All-in-Vereinbarungen und variablen Vergütungsmodellen. Auch bei Geschäftsführerbezügen, Umstrukturierungen, komplexen Abrechnungsfällen oder im Vorfeld einer GPLB kann eine frühzeitige Prüfung sinnvoll sein.

Eine rechtzeitige Beurteilung hilft, Gestaltungs- und Handlungsspielräume zu erkennen und Fehler-, Nachzahlungs- und Haftungsrisiken zu reduzieren.

Ihre Vorteile durch frühzeitige Beratung

Vorteil Nutzen für Sie
Risiken frühzeitig erkennen Lohnsteuerliche, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Risiken können erkannt werden, bevor daraus Nachforderungen oder Haftungsthemen entstehen.
Rechtssichere Gestaltung Dienstverträge, Vergütungsmodelle und All-in-Vereinbarungen werden unter Berücksichtigung der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen gestaltet.
Sicherheit bei komplexen Fragestellungen Sie erhalten fundierte Unterstützung bei Kollektivvertragseinstufungen, besonderen Abrechnungsfällen und der Abgrenzung unterschiedlicher Vertragsformen.
Bessere Vorbereitung auf Prüfungen Payroll Checks und die frühzeitige Prüfung relevanter Sachverhalte helfen, mögliche Risiken bereits vor einer GPLB zu identifizieren.
Fachübergreifende Beratung Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht werden gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt.

Warum LeitnerLeitner?

Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht greifen in der Praxis eng ineinander. Bei LeitnerLeitner betrachten wir diese Fragestellungen daher nicht isoliert, sondern verbinden steuerliches und sozialversicherungsrechtliches Know-how mit arbeitsrechtlicher Expertise.

Gemeinsam mit LeitnerLaw Rechtsanwälte unterstützen wir Sie bei komplexen Fragestellungen von der Gestaltung über die laufende Umsetzung bis zur Prüfung und Vertretung. So erhalten Sie aufeinander abgestimmte Beratung über mehrere Fachbereiche hinweg.

  • Wir sind gerne für Sie da
  • Claudia Anzinger
    Steuerberaterin | Director
  • Thomas Kiesenhofer
    Steuerberater | Partner | Gesellschafter
  • Andrea Rieser-Fruhmann
    Steuerberaterin | Partnerin
  • Antonia Wohlmuth
    Steuerberaterin | Managerin

FAQ

Beratungsbedarf entsteht häufig bei der Gestaltung von Dienstverträgen, All-in-Vereinbarungen und variablen Vergütungsmodellen. Auch bei Umstrukturierungen, Beendigungen von Dienstverhältnissen, internationalen Sachverhalten oder bevorstehenden Lohnabgabenprüfungen kann eine frühzeitige Beurteilung Fehler-, Nachzahlungs- und Haftungsrisiken reduzieren.

Bei einer Deckungsprüfung wird überprüft, ob das vereinbarte All-in-Entgelt sämtliche tatsächlich geleisteten Mehr- und Überstunden samt Zuschlägen abdeckt. Ergibt sich eine Unterdeckung, sind Differenzen nachzuzahlen – ein häufiger Feststellungspunkt bei Lohnabgabenprüfungen.

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Vertrags, sondern das Gesamtbild der tatsächlichen Tätigkeit – insbesondere persönliche Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die betriebliche Organisation, Unternehmerrisiko und persönliche Arbeitspflicht. Eine unzutreffende Einordnung führt regelmäßig zu Beitrags- und Abgabennachforderungen samt Zuschlägen. Eine rechtzeitige Prüfung der Vertrags- und Einsatzgestaltung schafft Klarheit und reduziert finanzielle Risiken.

Die Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) ist die koordinierte Prüfung von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und Kommunalsteuer durch Finanzverwaltung und Österreichische Gesundheitskasse. LeitnerLeitner begleitet Sie von der Vorbereitung über die Kommunikation mit den Prüfungsorganen bis zur Schlussbesprechung und allfälligen Rechtsmitteln.

Eine frühzeitige Überprüfung lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich relevanter Sachverhalte kann mögliche Risiken bereits vor Beginn einer GPLB sichtbar machen. Dazu können beispielsweise Payroll Checks sowie die Prüfung von Abrechnungen, Vertragsgestaltungen, Arbeitszeitmodellen oder steuerlichen Begünstigungen gehören.

Für die korrekte Einstufung sind insbesondere der anzuwendende Kollektivvertrag, die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, die vorgesehene Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe sowie gegebenenfalls anrechenbare Vordienstzeiten relevant. Eine fehlerhafte Einstufung kann zu Entgelt- und Abgabennachforderungen führen.

Eine Prüfung ist insbesondere bei der erstmaligen Gestaltung oder Änderung von Dienstverträgen sowie bei besonderen Vergütungs-, Arbeitszeit- oder All-in-Regelungen sinnvoll. Durch die gemeinsame Betrachtung arbeitsrechtlicher, lohnsteuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte können mögliche Risiken und Gestaltungsspielräume frühzeitig erkannt werden.

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