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Basisinformation für den Energiekostenzuschuss II

Newsletter – 25.10.2023

Der Voranmeldeprozess für den Energiekostenzuschuss 2 hat bereits gestartet. LeitnerLeitner hat sie darüber informiert. Die Förderrichtlinie, die den Zuschuss im Detail regeln wird, liegt noch nicht final vor. Das Austria Wirtschaftsservice (aws) hat als abwickelnde Förderstelle erste Basisinformationen zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht, die sie hier abrufen können. Die wichtigsten Eckpunkte der Basisinformation haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG sowie Unternehmen, die ein beheizbares Gewächshaus betreiben.

Es ist davon auszugehen, dass in der finalen Förderrichtlinie bestimmte Branchen vom Energiekostenzuschuss wieder ausgeschlossen werden.

Welcher Zeitraum wird gefördert?

Der Förderzeitraum umfasst das gesamte Jahr 2023 und gliedert sich in zwei Förderperioden von 1. Jänner bis 30. Juni 2023 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2023.

Wie berechnet sich die Förderung?

Gefördert werden Energiemehrkosten (verglichen mit dem Jahr 2021). Die Förderintensität und Förderobergrenze hängen von der jeweiligen Förderstufe ab.

 

Förderstufe Förder-
intensität
Obergrenze Untergrenze
Basisstufe 50 % EUR 2.000.000 EUR 1.500
Berechnungs-
stufe 2
50 % EUR 4.000.000 EUR 1.500
Berechnungs-
stufe 3
65 % EUR 50.000.000 EUR 4.000.000,01
Berechnungs-
stufe 4
80 % EUR 150.000.000 EUR 50.000.000,01
Berechnungs-
stufe 5
40 % EUR 100.000.000 EUR 4.000.000,01

 

In den Berechnungsstufen müssen sich die Preise im Vergleich zum Jahr 2021 nicht mehr verdoppelt haben, sondern es ist nun eine Steigerung um den Faktor 1,5 erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass bei der Ermittlung der Obergrenze in der Basisstufe und den Berechnungsstufen Energiekostenzuschüsse 2 von verbundenen Unternehmen sowie Energiekostenzuschüsse des förderungswerbenden Unternehmens und verbundenen Unternehmen gemäß den Förderungsprogrammen Energiekostenzuschuss 1 und Energiekostenzuschuss 1 Q 4 mit zu berücksichtigen sind.

Was wird gefördert?

Abhängig von der Förderstufe werden Mehrkosten folgender Energieträger gefördert:

  • Basisstufe: Strom, Erdgas, aus Strom oder Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, Treibstoffe Benzin und Diesel
  • Berechnungsstufen: Strom, Erdgas, aus Strom oder Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte

Welche Fördervoraussetzungen sind zu beachten?

Aus den derzeit vorliegenden Basisinformationen sind folgende Fördervoraussetzungen zu entnehmen:

  • Steuerliches Wohlverhalten
  • Selbstverpflichtungen zu Energiesparmaßnahmen
  • Bonibeschränkungen
  • Verbot der Ausschüttung von Dividenden
  • Erhalt der Belegschaft bei Energiekostenzuschüsse (EKZ 1 und 2) über EUR 2 Mio; der Fördernehmer ist verpflichtet, bis 1. Jänner 2025 mindestens 90 % der am 1. Jänner 2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente zu erhalten.
  • Vorliegen eines negativen EBITDA oder Absenkung des EBITDA um mindestens 40 % (betrifft grundsätzlich die Berechnungsstufen bzw die Basisstufe nur bei Zuschüssen über EUR 125.000 je Förderperiode)
  • Energieintensität (nur in den Berechnungsstufen 3 und 4)

Die Basisinformationen enthalten weiters den Hinweis, dass die geplanten Förderkriterien eine Reihe von Mechanismen gegen eine Förderung jenes Anteils der Kostensteigerungen vorsehen, die gegebenenfalls schon durch höhere Preise weitergegeben wurden. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen. Wie diese Mechanismen ausgestaltet sind, bleibt abzuwarten.

Wie erfolgt die Beantragung?

Bitte beachten Sie, dass für eine Antragstellung verpflichtend eine Voranmeldung für ihr Unternehmen bis 2. November 2023 zu erfolgen hat. Die Antragstellung bezieht sich auf beide Förderungsperioden. Hinsichtlich der Voranmeldung und Antragstellung verweisen wir im Detail auf unser Mailing vom 17. Oktober 2023 .

Webinar Energiekostenzuschuss

Sobald die Förderrichtlinie vorliegt, werden wir Sie über den Energiekostenzuschuss 2 auch in einem Webinar informieren.

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