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Energiekostenzuschuss – Voranmeldung wieder möglich

Newsletter – 22.12.2022

Bis zum 28. November 2022 konnten sich Unternehmen für den Energiekostenzuschuss voranmelden. Diese Voranmeldung war erforderlich, um den Energiekostenzuschuss in weiterer Folge beantragen zu können. LeitnerLeitner hat Sie darüber bereits informiert (Mailing vom 25. November 2022). Seitens des für den Energiekostenzuschusses zuständigen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft wurde nun bekannt gegeben, dass es eine Nachfrist für die Voranmeldung geben wird.

Unternehmen, die sich bisher noch nicht für den Energiekostenzuschuss vorangemeldet haben und diesen gerne beantragen möchten, haben vom 16. bis 20. Jänner 2023 noch einmal die Möglichkeit dazu. Nach erfolgter Voranmeldung wird dem Unternehmen ein Antragszeitraum bekannt gegeben, innerhalb dem die Antragstellung zu erfolgen hat.

Zur angekündigten Verlängerung des Energiekostenzuschusses für das 4. Quartal 2022 und zum Energiekostenzuschuss 2 werden wir Sie in gewohnter Weise informieren, sobald die Förderrichtlinien dazu vorliegen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Autor:innen

Harald Gutmayer
Steuerberater | Director
Wolfgang Lindinger
Steuerberater | Director
Christian Oberhumer
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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