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Umsatzsteuer Aktuell – August 2022

Newsletter – 19.09.2022

§ 12 Abs 1 UStG, § 20 Abs 2 UStG
Zeitraum für den Vorsteuerabzug

  • Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind das Vorliegen einer abgeschlossenen Leistung und einer mehrwertsteuergerechten Rechnung.
  • Der Vorsteuerabzug kann in jenem Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden, in dem die beiden Voraussetzungen erstmals vollständig erfüllt sind.
  • Fällt das Rechnungsausstellungsdatum in ein anderes Jahr (zB 2014) als das Datum des tatsächlichen Einlangens (zB 2015), kann die Vorsteuer erst im Jahr des tatsächlichen Einlangens (hier 2015) geltend gemacht werden.
  • Anmerkung: Die Entscheidung steht im Widerspruch zur günstigeren Verwaltungspraxis (UStRL 171816), die einen Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zulässt.

BFG 15.07.2022 RV/2100130/2022

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
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