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Voranmeldung für die Verlängerung des Energiekostenzuschusses I startet

Newsletter – 28.03.2023

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss I für die Monate Oktober bis Dezember 2022 beginnt am Mittwoch, den 29. März 2023.

Auf Basis der bisher vorliegenden Informationen (Basisinformationen sind hier abrufbar; Förderrichtlinien liegen noch nicht vor) erwarten wir, dass die Förderbedingungen ähnlich ausgestaltet sein werden, wie beim Energiekostenzuschuss I für die Monate Februar bis September 2022. Die Voranmeldung sollte daher von allen Unternehmen durchgeführt werden, die bereits für den ersten Förderzeitraum Februar bis September 2022 antragsberechtigt waren oder die Antragsvoraussetzungen im 4. Quartal 2022 wahrscheinlich erfüllen.

Die Voranmeldung ist verpflichtend über den Fördermanager der aws vorzunehmen. Eine Antragstellung ohne Voranmeldung ist nicht möglich. Die Voranmeldung beginnt mit 29. März und endet am 14. April 2023. 

Im Rahmen der Voranmeldung sind folgende Angaben zu machen:

  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,00 überschritten hat
  • Bei einem Umsatz > EUR 700.000,00; Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt (Energieintensität: Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,00 % des Produktionswertes belaufen). Die Energieintensität ist erst bei der Antragstellung von der Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung endgültig festzustellen.
  • Informationen zum:zur Förderungswerber:in (Firmenname, Rechtsform, KUR, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (Angabe einer zweiten Person möglich)

Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die Antragstellung zugewiesen wird. Die Antragsphase beginnt am 17. April und endet am 16. Juni 2023. Ihr individuelles Zeitfenster wird innerhalb dieses Zeitraumes liegen.

Sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Antragstellung gilt ein „first come, first served“ Prinzip. Die Zuweisung des Antragszeitraumes erfolgt in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben.

Wir halten Sie über die weitere Entwicklung am Laufenden. Sobald die Förderrichtlinien vorliegen, werden wir Sie gesondert darüber in einem Mailing sowie im Detail auch in einem Webinar informieren.

Autor:innen

  • Harald Gutmayer
    Steuerberater | Director

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