Abfederung nachteiliger zivil- und steuerrechtlicher Folgen für Unternehmen
News – 19.03.2020
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind aus heutiger Sicht nur schwer prognostizierbar. Unternehmen sind aber bereits jetzt mit tiefgreifenden Einschnitten (zB Produktionsstopps und Betriebsschließungen udgl) konfrontiert.
Zur Abfederung nachteiliger zivil- und steuerrechtlicher Folgen der Corona-Krise eignen sich u.a. Rechtsformplanungen, Umstrukturierungen oder die Optimierung der steuerlichen Verlustverwertung. Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Haftungsabschottung innerhalb des Unternehmens durch Ausgliederung potenziell risikobehafteter Unternehmensbereiche
- Haftungsabschottung zum Unternehmenseigentümer
- Optimierung der steuerliche Verlustverwertung bspw durch Bildung einer Unternehmensgruppe oder der Zusammenführung potenzieller steuerlicher Verlust- und Gewinneinheiten
Diese Maßnahmen sind bereits jetzt zu initiieren, sonst ist es unter Umständen zu spät.
Gerne unterstützt Sie Ihr LeitnerLeitner Team in dieser wirtschaftlich sehr herausfordernden Zeit.
Autor:innen
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Gebhard FurherrWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
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Johannes ReiterSteuerberater | DirectorDetails zur Person