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Abfederung nachteiliger zivil- und steuerrechtlicher Folgen für Unternehmen

Corona-News – 19.03.2020

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind aus heutiger Sicht nur schwer prognostizierbar. Unternehmen sind aber bereits jetzt mit tiefgreifenden Einschnitten (zB Produktionsstopps und Betriebsschließungen udgl) konfrontiert.

Zur Abfederung nachteiliger zivil- und steuerrechtlicher Folgen der Corona-Krise eignen sich u.a. Rechtsformplanungen, Umstrukturierungen oder die Optimierung der steuerlichen Verlustverwertung. Folgende Maßnahmen sind denkbar:

  • Haftungsabschottung innerhalb des Unternehmens durch Ausgliederung potenziell risikobehafteter Unternehmensbereiche
  • Haftungsabschottung zum Unternehmenseigentümer
  • Optimierung der steuerliche Verlustverwertung bspw durch Bildung einer Unternehmensgruppe oder der Zusammenführung potenzieller steuerlicher Verlust- und Gewinneinheiten

Diese Maßnahmen sind bereits jetzt zu initiieren, sonst ist es unter Umständen zu spät.

Gerne unterstützt Sie Ihr LeitnerLeitner Team in dieser wirtschaftlich sehr herausfordernden Zeit.

Autor:innen

Gebhard Furherr
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
Johannes Reiter
Steuerberater | Director

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