BMF erhöht Zinsen im Abgabenverfahren erneut
News – 20.09.2022
Das BMF hat mit Erlass v. 15. September 2022 die Zinsen im Abgabenverfahren (erneut) erhöht.
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes durch Beschluss des EZB-Rates um 0,75 % gelten ab 14. September 2022 folgende Zinssätze (p.a.):
- Stundungszinsen (§ 212 Abs 2 BAO): 2,63 % (bis 30.6.2024)
- Anspruchszinsen (§ 205 Abs 2 BAO): 2,63 %
- Aussetzungszinsen (§ 212a Abs 9 BAO): 2,63 %
- Beschwerdezinsen (§ 205a Abs 4 BAO): 2,63 %
- Umsatzsteuerzinsen (§ 205c Abs 5 BAO): 2,63 %
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