COVID-19-Investitionsprämie | Verlängerung angekündigt
News – 21.01.2021
Vorsicht – die Frist für die Einbringung der Anträge auf Investitionsprämie wird jedoch offenbar nicht verlängert und endet nach aktuellem Informationsstand somit unverändert bereits am 28. Februar 2021.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass eine erste Maßnahme bei einem Gesamtprojekt, das aus mehreren Investitionen besteht, für jede einzelne Investition gesetzt werden muss. Wenn beispielsweise die Neugestaltung eines Besprechungsraums geplant ist und die Bestellung der Möbel (= erste Maßnahme) im Februar 2021 erfolgt, die Videokonferenzanlage jedoch erst im August 2021 bestellt werden soll, dann wären nur die Möbel förderfähig; für die Videokonferenzanlage wäre die erste Maßnahme zu spät erfolgt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Autor:innen
-
Harald GutmayerSteuerberater | DirectorDetails zur Person
-
Christian OberhumerWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person