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COVID-19-Investitionsprämie | Verlängerung angekündigt

News – 21.01.2021

Auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 20. Jänner 2021 ist bei der Investitionsprämie eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung. Die Frist für die erste Maßnahme (Bestellung, Anzahlung etc), die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021 verlängert werden.

Vorsicht – die Frist für die Einbringung der Anträge auf Investitionsprämie wird jedoch offenbar nicht verlängert und endet nach aktuellem Informationsstand somit unverändert bereits am 28. Februar 2021.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass eine erste Maßnahme bei einem Gesamtprojekt, das aus mehreren Investitionen besteht, für jede einzelne Investition gesetzt werden muss. Wenn beispielsweise die Neugestaltung eines Besprechungsraums geplant ist und die Bestellung der Möbel (= erste Maßnahme) im Februar 2021 erfolgt, die Videokonferenzanlage jedoch erst im August 2021 bestellt werden soll, dann wären nur die Möbel förderfähig; für die Videokonferenzanlage wäre die erste Maßnahme zu spät erfolgt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Autor:innen

  • Harald Gutmayer
    Steuerberater | Director
  • Christian Oberhumer
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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