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Energiekostenzuschuss II – Verschiebung Beginn Abrechnungszeitraum

News – 26.02.2024

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass der Beginn des Abrechnungszeitraumes für die zweite Förderperiode (2. Halbjahr 2023) des Energiekostenzuschusses II von ursprünglich 15. Februar 2024 auf Anfang April 2024 verschoben wurde.

Für die Abrechnung der zweiten Förderperiode erhalten die Unternehmen, welche einen Antrag gestellt haben, einen individuellen Abrechnungszeitraum zwischen Anfang April 2024 und 6. Juni 2024. Derzeit ist noch nicht bekannt wie lange der individuelle Abrechnungszeitraum sein wird.

Die Unterlagen für die zweite Förderperiode können bereits vorbereitet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der Unterlagen und Abrechnung des Energiekostenzuschuss II.

Autor:innen

  • Harald Gutmayer
    Steuerberater | Director
  • Ursula Wilflingseder
    Steuerberaterin | Managerin

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