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Lieferkettengesetz – Zustimmung im EU-Parlament ebnet Weg für die nationale Umsetzung

Newsletter – 06.06.2023

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette werden zukünftig essenzieller Bestandteil der eigenen Geschäftsführung/-tätigkeit!

Am 1. Juni hat sich das Europäische Parlament in Brüssel mit eindeutiger Mehrheit für das geplante europäische Lieferkettengesetz ausgesprochen und somit die Grundlage für die diesbezügliche zukünftige nationale Gesetzgebung gelegt. Der Beschluss sieht vor, dass unter gewissen Umständen schon Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen (Inkrafttreten ca 2026/2027).

Falls eine ausreichende (risikobasierte) Kontrolle der Lieferkette nicht nachgewiesen werden kann, riskieren Unternehmen den Ausschluss aus Lieferketten sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Es geht dabei auch um Schäden, die Unternehmen nicht verursacht, aber nicht verhindert haben.

Auch jetzt schon sind zahlreiche österreichische Unternehmen – unabhängig von der eigenen Unternehmensgröße – aufgrund deren Einbindung als unmittelbarer Lieferant in deutschen Lieferketten zu ähnlichen Maßnahmen aufgrund des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet und unterliegen oftmals schon aktuellen oder zukünftigen Liefersperren bei wesentlichen Kunden (zB OEMs).

Nach den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung (Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD) und den Anforderungen an taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Mindeststandards nach der EU Taxonomie Verordnung), rücken nun auch das bereits geltende deutsche und das zukünftige europäische Lieferkettengesetz die eigene Lieferkette massiv in den unternehmerischen Verantwortungsbereich.

Zur Adressierung dieses neuen unternehmerischen Verantwortungsbereichs ist daher für alle Unternehmen die zeitnahe Befassung mit der eigenen Lieferkette essenziell. Hierzu zählen unter anderem:

  • die Erhebung der indirekten Verpflichtungen aufgrund der spezifischen Anforderungen der eigenen Stakeholder/Lieferketten (Anwendungsanalyse)
  • Analyse möglicher negativer Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt (Impactanalyse)
  • Bewertung und Priorisierung der eigenen Lieferanten (Menschenrechts- und Umweltverletzungen)
  • Umsetzung struktureller und prozessualer Mindestmaßnahmen zur Einhaltung der eigenen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (Grundsatzerklärung, Geschäftspartnerkodex, Lieferantenrisikomanagement, interne/externe Governance Maßnahmen, Beschwerdemanagement etc).

Um hierbei eine gesetzeskonforme und dem tatsächlichen Risiko entsprechende Umsetzung zu gewährleisten, sind die Kenntnis der bestehenden Strukturen, ein Verständnis der Mindestanforderungen und das Wissen über praxistaugliche Maßnahmen unerlässlich.

Unser Team aus Compliance- und Nachhaltigkeitsspezialisten unterstützt Sie gerne bei der Planung und Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen zur Erfüllung der zukünftigen gesetzlichen Anforderungen entlang der Lieferkette.

Autor:innen

  • Florian Huber
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
  • Raphael Iglhauser
    Certified Compliance Professional | Certified Information Security Manager & Auditor (ISO 27001) | Certified Corporate Sustainability & ESG Manager | Director
  • Thomas Kiesenhofer
    Steuerberater | Partner | Gesellschafter
  • Michael Zeppelzauer
    Certified Information Systems Auditor | Certified Internal Auditor | Director

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