We for you in
Wechseln zu: LeitnerLeitner
News > Umsatzsteuer Aktuell – April 2023

Umsatzsteuer Aktuell – April 2023

Newsletter – 23.05.2023

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für April 2023, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

  • Aufladen von Elektrofahrzeugen
  • Unrechtmäßiger Verbrauch von Elektrizität
  • Steuerbefreiung für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr
  • Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen
  • Verlagerung des Leistungsortes bei fehlerhafter Rechnung
  • Mangelhafte Leistungsbeschreibung und Vorsteuerabzug

 

Art 14 Abs 1 MwStSystRL Aufladen von Elektrofahrzeugen

Die von einem Unternehmer erbrachte…

  • Bereitstellung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge (einschließlich der Verbindung des Ladegeräts mit dem Betriebssystem des Fahrzeugs),
  • Übertragung von Elektrizität mit entsprechend angepassten Parametern an die Batterien des Elektrofahrzeugs,
  • notwendige technische Unterstützung für die betreffenden Nutzer,
  • Bereitstellung von IT-Anwendungen, die es dem betreffenden Nutzer ermöglichen, einen Anschluss zu reservieren, den Umsatzverlauf einzusehen und in einer elektronischen Geldbörse gespeicherte Guthaben zu erwerben und sie für die Bezahlung der Aufladungen zu verwenden,

ist als einheitliche Lieferung von Gegenständen (Elektrizität) iSd Art 14 Abs 1 der RL 2006/112/EG zu qualifizieren.

EuGH 20.04.2023, C-282/22, Dyrektor Krajowej lnformacji Skarbowej

 

Art 14 Abs 1 MwStSystRL Unrechtmäßiger Verbrauch von Elektrizität

Die unrechtmäßige Entnahme/Verbrauch von Elektrizität gegen Zahlung einer Entschädigung stellt für den Netzbetreiber eine steuerpflichtige Lieferung von Gegenständen gem Art 14 Abs 1 der RL 2006/112/EG dar.

EuGH 27.04.2023, C-667/21, Fluvius Antwerpen

 

§ 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG Steuerbefreiung für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr

Ein Unternehmer, der im Rahmen seines Kreditkartengeschäftes das gesamte „Processing“ sowie die damit verbundenen Serviceleistungen (Leistungsbündel) an einen Subunternehmer auslagert, bezieht von diesem eine einheitliche Leistung, die nicht unter die Steuerbefreiung für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr gem § 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG fällt.

VwGH 22.03.2023, Ra 2022/13/0084

 

§ 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen

Wird im Rahmen von Bauherrenmodellen in der Rechtsform einer Anleger-KG sowohl die Projektentwicklung, die steuer- und gesellschaftsrechtliche Beratung als auch die Vermittlung von Gesellschafteranteilen erbracht, kommt die Steuerbefreiung für Vermittlung von Gesellschaftsanteilen gem § 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG zur Anwendung, wenn die Vermittlungsleistung einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtleistung bildet.

BFG 30.03.2023, RV/2100583/2015

 

§ 3a UStG Verlagerung des Leistungsortes bei fehlerhafter Rechnung

Bei unter die Grundregel fallende B2B-Leistungen eines österreichischen Unternehmers an deutsche Leistungsempfängern verlagert sich der Leistungsort auch dann nicht (von Deutschland nach Österreich), wenn der Leistende keine ordnungsgemäße Rechnung (fehlende Leistungsbeschreibung, fehlender Hinweis Übergang der Steuerschuld) ausstellt und seinen Pflichten (zB Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen, Abfrage über die Gültigkeit der UID-Nummern der Leistungsempfänger) nicht nachgekommen ist.

BFG 31.03.2023, RV/5100024/2023

 

§ 11 iVm § 12 UStG Mangelhafte Leistungsbeschreibung und Vorsteuerabzug

Wird für Paketzustellungen ein Subunternehmer eingeschalten, der in der Rechnung nur „Arbeit in … Pauschale“ bzw „Arbeit über Stunden Samstag und Zulagen“ ausweist, dann liegt mangels konkreter Benennung der ausgeführten Leistung keine ordnungsgemäße Rechnung iSd § 11 UStG vor und steht kein Vorsteuerabzug gem § 12 UStG zu.

BFG 14.02.2023, RV/7103206/2018

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

Let's get in touch!
Kontakt