We for you in
Wechseln zu: LeitnerLeitner
News > Umsatzsteuer Aktuell – Juni 2023

Umsatzsteuer Aktuell – Juni 2023

Newsletter – 24.07.2023

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für Juni 2023, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

Art 44 MwStSystRL iVm Art 11 der DVO (EU) Nr. 282/2011
Begründung einer festen Niederlassung

Beauftragt ein Steuerpflichtiger einen ausländischen Lohnveredler mit dem Ankauf von Rohstoffen, der anschließenden Herstellung, Zwischenlagerung einschließlich Verwaltung von Produkten sowie die Abgabe von Empfehlungen zur Optimierung des Produktionsverfahrens inkl technische Kontrolle und Bewertung, begründet dies für den Steuerpflichtigen noch keine feste Niederlassung iSd Art 44 der MwStSystRL iVm Art 11 der DVO (EU) Nr. 282/2011.

EuGH 29. Juni 2023, C-232/22, Cabot Plastics Belgium

Art 306 MwStSystRL
Anwendungsbereich der Sonderregelung für Reisebüros

  • Der bloße An- und Weiterverkauf von Beherbergungsleistungen (zB Hotelkontingente) an Unternehmer fällt unter die Sonderregelung für Reisebüros gem Art 306 der MwStSystRL.
  • Dies gilt selbst dann, wenn diese Beherbergungsleistungen nur die Unterbringung ohne zusätzliche Leistungen umfassen.

EuGH 29. Juni 2023, C-108/22, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej

§ 2 UStG
Vermietung an nahe Angehörige

  • Verträge zwischen nahen Angehörigen sind umsatzsteuerlich anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Angehörigenjudikatur).
  • Die Fremdüblichkeit einer Vermietung an nahe Angehörige (Sohn) liegt jedenfalls nicht vor, wenn alle relevanten Vereinbarungen mündlich getroffen worden sind, die (Bar)Zahlung der Miete nicht nachgewiesen werden kann und keine Regelungen zu Zahlungsverzug oder -ausfalls getroffen worden sind.

VwGH 5. Mai 2023, Ra 2022/15/0029

§ 12 UStG
Vermietung des eigenen Wohnhaus an Dienstgeber

  • Die Vermietung eines Wohnhaus durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Gesellschaft, welche die Immobilie wiederum dem Gesellschafter-Geschäftsführer als Dienstwohnung zur Verfügung stellt, ist als umsatzsteuerlich unbeachtliches Scheingeschäft zu beurteilen, wenn die behaupteten Mietvereinbarungen nicht fremdüblich ausgestaltet sind und der Angehörigenjudikatur nicht standhalten.

VwGH 17. Mai 2023, Ra 2022/13/0096

§ 12 UStG
Vorsteuerabzug bei gemischt genutzter Ferienwohnung

  • Bei der Vermietung einer Ferienwohnung, die zu 76 % betrieblich und 24 % privat genutzt wird, darf nur der Teil der Vorsteuern abgezogen werden, der tatsächlich auf die Verwendung für unternehmerische Zwecke des Unternehmers (hier: 76 %) entfällt.
  • Ändern sich in einem späteren Zeitpunkt die Nutzungsverhältnisse, dann kommt es zur Vorsteuerberichtigung iSd § 12 Abs 10 und 11 UStG.

BFG 11. Mai 2023, RV/3100093/2018

§ 12 UStG
Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen und Umsatzsteuerbetrug

  • Bloß formale Rechnungsfehler (zB keine Originalrechnungen, keine Angabe von Preis pro Liter, fehlende Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit am firmenbuchmäßigen Sitz) führen grds nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs, sofern die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Das Recht auf Vorsteuerabzug ist jedoch zu versagen, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz in der Lieferkette im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug steht.
  • Indizien, warum der Unternehmer vom Umsatzsteuerbetrug hätte wissen müssen, sind:
    • Unüblich hohe Gewinnmarge
    • Schnell wechselnde Lieferanten bei gleicher Ansprechperson
    • Nachgelagerte Provisionen aus Geschäften
    • Ausstellung von Scheinrechnungen

BFG 18. April 2023, RV/5100588/2013

§ 3a UStG
Leistungsortbestimmung iZm Sportwetten

  • Bei der elektronischen Vermittlung von Sportwetten inkl Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, Werbung, Auszahlung von Spielgewinnen, etc eines deutschen Unternehmers an einen österreichischen Wettanbieter handelt es sich um ein Leistungsbündel, das eine sonstige Leistung iSd § 3a Abs 1 UStG darstellt, und an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt gem § 3a Abs 6 UStG (Empfängerortprinzip).

BFG 11. Mai 2023, RV/4100309/2019

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

Let's get in touch!
Kontakt