We for you in
Wechseln zu: LeitnerLeitner
News > Umsatzsteuer Aktuell – Mai 2023

Umsatzsteuer Aktuell – Mai 2023

Newsletter – 30.06.2023

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für November 2022, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

  • Grundrechte Charta Doppelbestrafung „ne bis in idem“
  • Steuerbefreiung für die Vermietung von Betriebsvorrichtungen und Maschinen
  • Unbrauchbare Gegenstände – keine Vorsteuerberichtigung
  • Steuerbefreiung für Einrichtung mit sozialem Charakter
  • Pauschale Geldbuße
  • Gebrauchtgegenstände und Differenzbesteuerung
  • Vorsteuerabzug für zivilrechtliches Scheingeschäft
  • USt-Berichtigung für uneinbringliche Forderungen

 

Art 273 MwStSystRL und Art 50
Grundrechte Charta Doppelbestrafung „ne bis in idem“

Veräußert ein Steuerpflichtiger Waren (zB Zigaretten) ohne diese ordnungsgemäß zu erklären und stellt er auch keinen verpflichtenden Kassenbeleg aus, darf er für diese steuerliche Zuwiderhandlung nicht gleichzeitig mit zwei unterschiedlichen und eigenständigen Maßnahmen (Vermögenssanktion einerseits und Versiegelung des Geschäftsraumes andererseits) sanktioniert werden.

EuGH 4. Mai 2023 C-97/21, MV – 98

Art 135 MwStSystRL
Steuerbefreiung für die Vermietung von Betriebsvorrichtungen und Maschinen

Die gemeinsame Vermietung von auf Dauer eingebauten Betriebsvorrichtungen und Maschinen (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Füttereinrichtung) als Nebenleistung zur Verpachtung eines (landwirtschaftlichen) Gebäudes bilden eine einheitliche steuerbefreite Leistung und ist nicht von der Ausnahme gem Art 135 Abs 2 Satz 1 lit c der RL 2006/112/EG erfasst.

EuGH 4. Mai 2023 C-516/21, Finanzamt X

Art 185 MwStSystRL
Unbrauchbare Gegenstände – keine Vorsteuerberichtigung

  • Werden unbrauchbar gewordenen Gegenstände des Unternehmens ausgesondert (dh Entsorgung veralteter, unbrauchbarer oder fehlerhafter Gegenstände und Entfernung aus der Unternehmensbilanz), dann liegt eine „Zerstörung“ iSd Art 185 Abs 2 der RL 2006/112/EG vor, die keine Vorsteuerberichtigung nach sich zieht, sofern
  • die „Zerstörung“ ordnungsgemäß nachgewiesen oder belegt ist und die Gegenstände objektiv jeden Nutzen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers verloren haben.

EuGH 4. Mai 2023 C-127/22, Balgarska telekomunikatsionna kompania

Art 132 MwStSystRL
Steuerbefreiung für Einrichtung mit sozialem Charakter

  • Eine in Bulgarien ansässige Gesellschaft, welche soziale Dienstleistungen (zB Bereitstellung von persönlicher Betreuung und Pflege, soziale Assistenz und Haushaltshilfe für ältere Menschen) an natürliche Personen erbringt, die in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Österreich, Deutschland) wohnen, kann die Steuerbefreiung für bestimmte dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten nach Art 132 Abs 1 lit g der RL 2006/112/EG anwenden.
  • Ob es sich hierbei um eine für die Anwendung der Steuerbefreiung Art gem Art 132 Abs 1 lit g der RL 2006/112/EG „vom Mitgliedstaat anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter“ handelt, ist nach dem Recht des Mitgliedstaates zu prüfen, in dem die Gesellschaft den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (hier: Bulgarien) hat.

EuGH 11. Mai 2023 C-620/21, MOMTRADE RUSE

Art 273 MwStSystRL
Pauschale Geldbuße

Gegen einen Steuerpflichtigen aufgrund einer Missachtung der Erklärungs- und Entrichtungspflicht für Mehrwertsteuer verhängte Sanktion (pauschale Geldbuße iHv 20 % der Mehrwertsteuer, die vor Abzug der Vorsteuer geschuldet worden wäre), ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Neutralität vereinbar und schränkt auch nicht das Recht auf Vorsteuerabzug ein.

EuGH 17. Mai 2023 C-418/22, Cezam

Art 311 MwStSystRL
Gebrauchtgegenstände und Differenzbesteuerung

Endgültig stillgelegte Fahrzeuge, welche ein Unternehmer von einem steuerpflichtigen Wiederverkäufer erwirbt und „zum Ausschlachten“ an Dritte weiterverkauft, ohne dass die verwertbaren Teile aus den Fahrzeugen entnommen werden, sind „Gebrauchtgegenstände“ iSd Art 311 der RL 2006/112/EG und unterliegen der Differenzbesteuerung.

EuGH 17. Mai 2023 C-365/22, Belgian State

Art 167 ff MwStSystRL
Vorsteuerabzug für zivilrechtliches Scheingeschäft

  • Der Vorsteuerabzug (für einen Markenverkauf) kann nicht allein deshalb versagt werden, weil aufgrund einer nationalen zivilrechtlichen Bestimmung das zugrundeliegende Rechtsgeschäft als Scheingeschäft eingestuft wird und somit nichtig ist.
  • Die Versagung des Vorsteuerabzug wäre aber zulässig, wenn nachgewiesen wird, das nach Maßgabe des Unionsrechts ein fiktiver Umsatz vorliegt oder, wenn dieser Umsatz tatsächlich bewirkt wurde, er auf Mehrwertsteuerhinterziehung oder Rechtsmissbrauch beruht.

EuGH 25. Mai 2023 C-114/22, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie v W. Sp. z o.o.

§ 16 Abs 3 Z 1 UStG
USt-Berichtigung für uneinbringliche Forderungen

  • Eine Umsatzsteuerberichtigung nach § 16 Abs 3 Z 1 UStG ist bei (ganz oder teilweise) uneinbringlichen Forderungen dann zulässig, wenn eine (nachträgliche) Änderung der Bemessungsgrundlage vorliegt und tatsächlich nachgewiesen werden kann.
  • Die Berichtigung hat für den Veranlagungszeitraum (ex nunc) zu erfolgen, in dem die Änderung tatsächlich eingetreten ist. In einem späteren Zeitraum kann die Berichtigung nicht mehr vorgenommen werden.
  • Die Veräußerung einer notleidenden Forderung zu einem geringeren Kaufpreis bedeutet nicht zwangsläufig das Vorliegen einer ganz oder teilweisen Uneinbringlichkeit in diesem Zeitpunkt.

BFG 9. Mai 2023 RV/7102588/2022

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

Let's get in touch!
Kontakt