Umsatzsteuer Aktuell – November 2022
Newsletter – 22.12.2022
Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für November 2022, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:
- Steuerbefreiung für Heilbehandlungen
- Abgabe von Einkaufsgutscheinen an Mitarbeiter
- Fiktiver igErwerb bei Reihengeschäften
Steuerbefreiung für Heilbehandlungen Art 132 Abs 1 lit c MwStSystRL
- Unter die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen fallen Leistungen, die der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen.
- Dienstleistungen, die die Überprüfung der Richtigkeit einer diagnostizierten Krankheit, die Suche nach der besten verfügbaren medizinischen Dienstleistung zur Heilung und allfällig die Sicherstellung der medizinischen Behandlung im Ausland umfassen, haben ihren Hauptzweck in der Erstellung eines Gutachtens und fallen nicht unter die Steuerbefreiung.
EuGH 24.11.2022, C-458/21, CIG Pannónia Életbiztosító
Abgabe von Einkaufsgutscheinen an Mitarbeiter Art 26 Abs 1 lit b MwStSystRL
- Die Abgabe von Einkaufsgutscheinen an besonders engagierte Mitarbeiter, die von Kollegen im Zuge eines unternehmerischen Motivationsprogramms nominiert werden und nach freier Wahl der Mitarbeiter einlösbar sind, stellt keinen steuerpflichtigen Eigenverbrauch (Dienstleistung gegen Entgelt für den Bedarfs des Personals iSd Art 26 Abs 1 lit b MwStSystRL) dar.
EuGH 17.11.2022, C-607/20, GE Aircraft Engine Services
Fiktiver igErwerb bei Reihengeschäften Art 3 Abs 8 UStG
- Der VwGH bestätigt die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach die erste Lieferung im Reihengeschäft die bewegte (grenzüberschreitende) Lieferung ist, wenn der mittlere Unternehmer die Ware unter Lieferkondition FCA beim Erstlieferer im Abgangsland abholt und unter Lieferkonditionen DDP zum Endabnehmer im Bestimmungsland transportiert.
- Tritt der mittlere Unternehmer mit der UID-Nr des Abgangslandes auf, bewirkt er in diesem Land einen fiktiven igErwerb ohne Vorsteuerabzug. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die erste (grenzüberschreitende) Lieferung nicht als steuerbefreite Lieferung behandelt wurde (Hinweis auf EuGH 22.4.2010, Rs C 536/08).
- Nicht geäußert hat sich der VwGH zu der Frage, ob dem mittleren Unternehmer der Vorsteuerabzug aus der mit Umsatzsteuer fakturierten Rechnung des Erstlieferanten zusteht.
VwGH 19.10.2022, Ro 2021/15/0034
Autor:innen
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Hannes GurtnerWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person