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Umsatzsteuer Aktuell – November 2023

Newsletter – 28.12.2023

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für November 2023, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

 

Art 53 MwStSystRL
Qualifizierung digitaler Dienstleistungen als Eintrittsberechtigung

Die Bereitstellung digitaler Inhalte in Form von interaktiver Videositzungen, die gefilmt und in Echtzeit über das Internet übertragen werden (Online-Videochats), stellen keine Eintrittsberechtigung für Veranstaltungen iSd Art 53 der RL 2006/112/EG dar.

EuGH, 23.11.2023, C-532/22, Westside Unicat

§ 11 Abs 12 und 14 UStG
Rechnungsausstellung durch einen Nichtunternehmer

  • Weist ein Angestellter in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert aus und verwendet dieser eine fremde UID-Nummer, obwohl er Nichtunternehmer ist, schuldet er diesen Betrag kraft Rechnung nach § 11 Abs 14 UStG.
  • Zu einer analogen Anwendung des § 11 Abs 12 UStG kann es in eventu nur dann kommen, wenn ein Nichtunternehmer ohne Missbrauchsansicht über eine Leistung eine Rechnung mit gesonderten Steuerausweis ausstellt (irrtümliche Rechnungslegung).

BFG, 17.08.2023, RV/7102078/2018

§ 6 Abs 4 Z 9 UStG
Keine Anwendung des IOSS-Verfahrens mangels unrichtiger Zollanmeldung

  • Wird in der Zollanmeldung keine oder eine ungültige IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer angegeben, kann die Steuerbefreiung iSd § 6 Abs 4 Z 9 UStG bei der Einfuhr von Gegenständen nicht in Anspruch genommen werden.
  • Dabei spielt es keine Rolle warum oder aufgrund wessen Verschulden (zB ausländischer Lieferant, ausländische Post, fehlerhafte Datenverarbeitung durch den Anmelder etc) keine Angabe in der Zollanmeldung erfolgt ist.
  • Eine nachträgliche Berücksichtigung der IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ist nicht möglich.

BFG, 03.11.2023, RV/7200067/2023

§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG
Vorsteuerabzug bei Wohnungsvermietung durch eine GmbH an die Kinder des Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Die Wohnungsvermietung durch eine GmbH an die Kinder des Gesellschafter-Geschäftsführer stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn das Mietverhältnis auch mit einem außenstehenden Dritten nicht zu einem (nennenswert) höheren Mietzins zustande gekommen wäre (Fremdüblichkeit).
  • Bei der Beurteilung des marktüblichen Mietzins lässt der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum zu, sodass nicht schon jede (moderate) Abweichung des vereinbarten Mietzinses vom marktüblichen Mietzins (zB Zinssatz von 6 % anstatt marktüblicher 8 %) eine Fremdunüblichkeit nach sich zieht.

BFG, 19.09.2023, RV/7100629/2020

Art 3 Abs 8 UStG
Fiktiver ig Erwerb

  • Erfolgt im Rahmen einer ig Lieferung keine (tatsächliche) Wareneinfuhr in das österreichische Bundesgebiet, liegt kein steuerbarer Umsatz in Österreich vor und der Unternehmer hat weder einen ig Erwerb noch eine ig Lieferung zu versteuern.
  • Sofern der Unternehmer für den Erwerb jedoch seine österreichische UID-Nummer verwendet und keinen Nachweis für die Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat erbringt, wird ein fiktiver innergemeinschaftlicher Erwerb (ohne VSt-Abzugsrecht) in Österreich gem Art 3 Abs 8 2. Satz UStG bewirkt.

BFG, 06.10.2023, RV/7102619/2021

§ 3a Abs 6 UStG
Leistungsortbestimmung bei Vermittlungsleistungen

  • Vermittlungsleistungen (zB Werbung und Weitervermittlung von Kunden) zwischen zwei Unternehmer (B2B) werden nach der allgemeinen Grundregel gemäß § 3a Abs 6 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip).
  • Ist der (zivilrechtliche) Empfänger der Vermittlungsleistung im Ausland ansässig, wird die Leistung demnach nicht im Inland ausgeführt und ist daher in Österreich nicht steuerbar und steuerpflichtig.

BFG, 10.11.203, RV/7103996/2019

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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